Neues Urteil im Dauerstreit

OLG Köln verbietet weitere Passagen in Kohl-Buch

7. Februar 2024
Redaktion Börsenblatt

Seit Jahren läuft der juristische Dauerstreit zwischen der Witwe von Helmut Kohl und dessen Ghostwriter um ein Enthüllungsbuch zum ehemaligen Bundeskanzler. Jetzt hat sie einen erneuten Erfolg erzielt. Am 6. Februar hat das Oberlandesgericht Köln weitere Passagen im Buch untersagt.

Am 2. Februar hat das Oberlandesgericht Köln weitere Passagen in dem vor zehn Jahren bei Heyne erschienenen Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" verboten. Diese betreffen nicht nur Zitate Helmut Kohls, sondern auch Schilderungen und Bewertungen des Autors Heribert Schwan, der zuvor als Ghostwriter für Kohl tätig gewesen war. Damit wird das vorangegangene Urteil des Landgerichts Köln zum Teil abgeändert. Die komplette Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln zum Urteil findet sich: hier.

Obwohl unter anderem Kohls Sohn Walter im vorangegangenen Gerichtsverfahren bestätigt hätten, dass der Altkanzler mit Schwan keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen hatte, gehe das OLG davon aus, dass Vertraulichkeit impliziert war, da Heribert Schwan für Kohl gearbeitet habe. Auf Schwan treffe aufgrund einer zwischen ihm und Kohl "stillschweigend begründeten auftragsähnlichen Rechtsbeziehung als vertragliche Nebenpflicht ein umfassende Verschwiegenheitspflicht", so das OLG.

Der Journalist und Historiker Schwan hatte als Ghostwriter gemeinsam mit Helmut Kohl dessen "Erinnerungen" (Droemer Knaur, drei Bände, 2004 bis 2007) verfasst. Dafür hatte er lange Schilderungen Kohls aus seinem politischen Leben auf Kassette aufgenommen (insgesamt 630 Stunden). Zur Veröffentlichung eines vierten Bandes, bei dem es um Kohls Abwahl und die CDU-Spendenaffäre gehen sollte, kam es jedoch nicht mehr, die beiden hatten sich zerstritten. Stattdessen brachte Schwan ohne Absprache mit Kohl das Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" (2014) heraus. Kohl verklagte Schwan daraufhin. Seit seinem Tod 2017 führt seine Witwe Maike Kohl-Richter das Verfahren weiter. 

Die Penguin Random House Verlagsgruppe, die das Buch herausgegeben hatte, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts zu Schwan laut Medien als "völlig unverständlich". Der Leiter der Rechtsabteilung, Rainer Dresen, habe von einer "recht abenteuerlich anmutenden Rechtskonstruktion" gesprochen.

Die Revision zum BGH ist zugelassen.