Einstweilige Verfügung

Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten von Monika Gruber

23. Februar 2024
Redaktion Börsenblatt

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Monika Gruber und den Piper Verlag als unbegründet zurückgewiesen. Das teilten Grubers Rechtsanwälte mit. Eine Bloggerin hatte Passagen über sie in dem Buch "Willkommen im falschen Film" beanstandet. Das Gericht wertet diese als zulässige Meinungsäußerung.

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Monika Gruber hat "Willkommen im falschen Film" zusammen mit Andreas Hock geschrieben, erschienen ist es im November 2023 bei Piper. Im Buch wurde ein Tweet einer Bloggerin unter Nennung ihres Namens aufgegriffen ("Rechtsextreme Frauen unterwandern aktuell aktiv auch die textile Hobbyszene (z.B. zum Thema Stricken). Bitte setzt euch aktiv damit auseinander, wer was anbietet und wer Angebote bietet. #PleaseRetweet #FollowerPower"), wogegen diese eine einstweilige Verfügung beantragt hatte. 

Die Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg habe nun durch Beschluss vom 23. Februar befunden, so Irle Moser Rechtsanwälte, dass die Bloggerin nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sei und als "selbsternannte Influencerin" bezeichnet werden dürfe, da dies eine zulässige Meinungsäußerung darstelle. Das müsse sich die Bloggerin aufgrund ihrer öffentlichen Posts gefallen lassen. Auch die namentliche Nennung der Bloggerin sei nicht zu beanstanden. Denn sie habe sich auf den Plattformen der sozialen Netzwerke Instagram und X mit ihrem bürgerlichen Namen registriert, und unter eben diesem Namen in ihrem Tweet vom 18. März 2023 vor einer rechten Unterwanderung der Hobbyszene gewarnt, sich damit selbst mit ihrem Namen in die öffentliche Auseinandersetzung begeben. Durch die Bitte um Retweets habe sie zu erkennen gegeben, dass sie eine möglichst große Reichweite ihrer namentlich zugeordneten Warnung wünsche.

Auch die übrigen, durchweg durch das Stilmittel der Satire geprägten Äußerungen der Autorin Monika Gruber habe das Gericht für zulässig gehalten. Vorliegend sei aus Lesersicht offensichtlich, dass die Äußerungen nicht ernst gemeinte Überspitzungen darstellten. Eine Herabsetzung der Bloggerin stand nach Auffassung des Gerichts damit eben nicht im Mittelpunkt der beanstandeten Äußerungen, so Grubers Rechtsanwälte.

Das bestätigte die Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts auf Anfrage von Börsenblatt online. Gruber hatte etwa in einer Passage spekuliert, ob die Bloggerin nicht vielleicht "Maria Müller" heiße. Die offensichtlich nicht ernst gemeinte Mutmaßung über eine Namensänderung enthalte inhaltlich keine allein gegen die Person der Antragstellerin gerichtete Schmähung, sondern behalte einen Bezug zur inhaltlichen Auseinandersetzung, so der Pressesprecher über die Auffassung des Gerichts. Vor dem Hintergrund des insgesamt satirisch überspitzten Artikels und der auch in der Passage enthaltenen absurden Übertreibungen, sei es für Leser als nicht ernst gemeinte groteske Phantasie zu erkennen.

Der eigentliche Aussagegehalt, der satirisch überspitzt zum Ausdruck gebracht werde, bestehe in einer Kritik an einem übertriebenen Alarmismus gegenüber rechten Tendenzen, wie er nach Auffassung der Autorin in dem Tweet der Bloggerin zum Ausdruck komme. Diese Kritik könne man teilen oder nicht, sie sei jedenfalls als Meinungsäußerung rechtlich zulässig, referiert der Pressesprecher die Position des Gerichts.

Bei der Bezeichnung als "selbst ernannte Influencerin" handele es sich um eine wertende Meinungsäußerung, für die ausreichende Anknüpfungstatsachen vorlägen, ergänzt der Pressesprecher. Es komme nicht darauf an, ob sich die Antragstellerin selbst so genannt habe.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, gegen sie besteht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde durch die Antragstellerin. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses beim Landgericht Hamburg einzulegen.

Piper hatte in der zweiten Auflage von "Willkommen im falschen Film", die in der zweiten Januarhälfte in den Handel kam, die beanstandeten Textpassagen "angepasst" und den Namen der Bloggerin nicht mehr genannt.