Laut Medienberichten soll die neue Bezugsdauer für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Gezahlt werden soll das Kurzarbeitergeld damit bis zum 31. Dezember 2021. Für die anstehenden Kosten für die Bundesgentur für Arbeit in Milliardenhöhe will die Koalition Steuergelder verwenden - als Zuschuss. So solle es nicht zu Steigerungen bei den Sozialbeiträgen kommen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese Erstattung könne auf 100 Prozent erhöht werden. Bedingung: Eine Qualifizierung während der Kurzarbeit.
- Das Kurzarbeitergeld werde weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.
Laut Schätzung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz könnten die Kosten für die Verlängerung rund zehn Milliarden Euro betragen.