Videokonferenz von Bund und Ländern

Verbot von Großveranstaltungen verlängert

27. August 2020
von Börsenblatt

In ihrer Videokonferenz am Donnerstag haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember zu verlängern. Messen sind davon allerdings nicht betroffen. Die temporäre Mehrwertsteuersenkung soll am Jahresende auslaufen.

Die gestiegenen Infektionszahlen in den letzten Wochen seien "sehr ernst, weil wir die günstige Jahreszeit hatten", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Pressekonferenz nach der Veranstaltung: "Wir müssen einen neuen Anlauf nehmen". Weitere größere Öffnungsschritte seien nicht zu rechtfertigen. Die Zahlen seien zu früh, zu hoch, ergänzte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Ziel sei es, die Infektionszahlen herunterzubringen und einen neuen Lockdown zu verhindern. Söder betonte zudem regionale Differenzierungen bei den Maßnahmen.

Beschlossen wurde – wie vorab berichtet – Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerten oder Festivals bis mindestens zum 31. Dezember 2020 zu verbieten. Betroffen sind Großveranstltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist.

Das gilt allerdings nicht für Messen: Im Mai hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Messen nicht als Großveranstaltungen gewertet werden: Zur Meldung auf Börsenblatt online.

Weiter wurde von 15 Bundesländern (ohne Sachsen-Anhalt) vereinbart, ein Mindestbußgeld in Höhe von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht zu verlangen. In Zügen soll das Bußgeld über ein erhöhtes Beförderungsentgelt eingezogen werden. Dieses könnten Zugbegleiter tun. Weiter hätten Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Neu sei der Appell, so Merkel, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Die Erfahrungen der letzten Wochen hätten gezeigt, dass hier bei Rückkehrern höhere Fallzahlen zu verzeichnen seien. Bund und Länder würden kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel anstreben, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

Die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten werde vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet sei. Bei Pflichtverstößen bezüglich der Quarantäne sollen "empfindliche Bußgelder" verhängt werden. Für Einreisende aus Nicht-Riskiogebieten soll dagegen die kostenlose Testung ab 15. September ende, da hier die Fallzahlen gering waren.

Die Mehrwertsteuersenkung soll bis Ende Dezember gelten, nicht verlängert werden, betont Merkel auf Nachfrage in der Pressekonferenz.

Weitere Beschlüsse:

  • Es würden große Anstrengungen unternommen, um einen Präsenzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten zu ermöglichen und dort, wo dies nicht möglich ist, verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu machen.
  • Die Anstrengungen für den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer soll intensiviert werden.
  • Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Jahr fünf Tage zusätzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil, Alleinerziehende zehn.

Da die Pandemie andauere, seien immer wieder Anpassungen der unterstütztenden Maßnahmen erforderlich. Die vom Koalitionsausschuss angekündigten Maßnahmen, wie etwa die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung und des Programms für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen seien wichtige Schritte.