Der mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 850.000 Euro dotierte Preis wird in drei Kategorien an Buchhandlungen verliehen, deren Jahresumsatz in den vergangenen drei Jahren unter einer Million Euro lag. Die Gewinner erhalten ein Gütesiegel, verbunden mit Prämien in Höhe von jeweils 7.000 Euro, 15.000 Euro und 25.000 Euro. Zudem werden zehn Buchhandlungen, deren durchschnittlicher Umsatz über einer Million Euro lag, mit einem undotierten Gütesiegel ausgezeichnet.
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 kleinen, inhabergeführten Buchhandlungen verliehen, die ein anspruchsvolles und vielseitiges literarisches Sortiment oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten, innovative Geschäftsmodelle verfolgen oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung für Kinder und Jugendliche engagieren.
Partner des von der Kulturstaatsministerin vergebenen Deutschen Buchhandlungspreises sind die Kurt-Wolff-Stiftung und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Die unabhängige Jury unter Vorsitz von Stefan Weidle (Weidle Verlag) bestand in diesem Jahr aus Regina Vogel (Verlagsvertreterin), Gabriele Schink (Börsenverein), Manuela Reichart (Autorin, Literaturkritikerin) und Jo Lendle (Hanser Verlag). Die ordentlichen Jurymitglieder Dieter Kosslick und Christiane zu Salm standen in diesem Jahr aus Termingründen nicht zur Verfügung; sie wurden in der Jury vertreten von Reinhilde Rösch (Geschäftsführerin Börsenverein Baden-Württemberg) und Manfred Metzner (Verlag das Wunderhorn).