Rückzahlungen von Verlagen und Nachvergütung für mobile Geräte

VG Wort nimmt 2017 fast 300 Millionen Euro ein

5. Juni 2018
Redaktion Börsenblatt
Mit Einnahmen in Höhe von 292,65 Millionen Euro (2016: 184,71 Millionen Euro) hat die Verwertungsgesellschaft Wort 2017 das drittbeste Ergebnis ihrer 60-jährigen Geschichte erzielt. Möglich wurde dies durch eine Nachzahlung der Geräte- und Speichermedienvergütung für Mobiltelefone und Tablets.

Wie aus dem Geschäftsbericht der VG Wort hervorgeht, entwickelten sich vor allem die urheberrechtlichen Vergütungen bei Hörfunk und Fernsehen sowie bei Kopiergeräten positiv. Die Erlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten bei der Nutzung von Smartphones und Tablets betrugen insgesamt rund 162 Millionen Euro und wurden für die Jahre 2008 bis 2016 nachgezahlt.

Einen großen Einnahmeposten bildeten 2017 die Verlagsausschüttungen, die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verlegeranteil (s. Archiv) von den Verlagen zurückgefordert worden waren. Von den rund 85,7 Millionen Euro, die für die Jahre 2012 bis 2015 zurückzuzahlen sind, standen Ende März 2018 noch rund 3,1 Millionen Euro aus. Laut Geschäftsbericht wurden in rund 250 Fällen Stundungsvereinbarungen mit Verlagen getroffen, in circa 150 Fällen leitete die VG Wort Klageverfahren gegen Verlage ein, die vielfach bereits erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Ende 2017 erfolgte dann eine Nachzahlung an etwa 200.000 Urheber in Deutschland in Höhe von circa 175 Millionen Euro. Diese erfolgte unter dem Vorbehalt, dass künftige Gerichtsentscheidungen (unter anderem eine Klage gegen den Korrekturverteilungsplan) diese Zahlungen für unwirksam erklären könnten. Die vom Börsenverein unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BGH hat die 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 5. Juni als "unzulässig" zurückgewiesen

Zu "erheblichem Anpassungs- und Neuregelungsbedarf" in einigen Vergütungsbereichen dürfte der VG Wort zufolge das im März in Kraft getretene Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz (UrhWissG) führen. Große Bedeutung misst die Verwertungsgesellschaft zudem den Neuregelungen zur Verlegerbeteiligung bei, die mit dem neuen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) am 24. Dezember 2016 in Kraft traten und mit dem neuen Verteilungsplan der VG Wort im Sommer 2017 umgesetzt wurden.

Gespannt warten die VG Wort und die Verlage auf den Ausgang des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zum Urheberrecht. Von besonderer Bedeutung sei der Vorschlag zur Verlegerbeteiligung in Artikel 12 der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie). Würde er Gesetz, könnte eine regelmäßige Verlegerbeteiligung durch die VG Wort in Zukunft wieder möglich sein.

roe