Die Rückforderungssumme an die Verlage, die am Verzichtsverfahren teilgenommen haben, beläuft sich allerdings noch auf 30 Millionen Euro, so dass auf einige Verlagshäuser erhebliche Forderungen zukommen. Die Spanne bewegt sich zwischen null und 3,2 Millionen Euro. Zusätzlich fordert die VG Wort weitere 20 Millionen Euro von Verlagen zurück, bei denen keine Verzichtserklärungen festzustellen waren. In einer ersten Rückforderungsrunde waren zudem rund 30 Millionen Euro von rund 1.300 Verlagen zurückgefordert worden, die nicht am Verzichtsverfahren teilgenommen hatten.
Insgesamt hat die VG Wort 1.800 Rückforderungsschreiben an Verlage ausgesandt, die am Verzichtsverfahren teilgenommen haben; einige Verlage haben bereits Stundungsanträge bei der Verwertungsgesellschaft eingereicht.
Die jetzt bekannt gewordenen Zahlen differieren von den zunächst im November 2016 im Zusammenhang mit den Rückforderungen genannten rund 100 Millionen Euro. Die VG Wort erläutert, dass es sich dabei um eine erste Schätzung gehandelt habe, die sich auf den Gesamtbetrag aller Ausschüttungen bezog, die in den Jahren 2012 bis 2015 an die Verlage bezahlt worden waren.
Danach sei es an die konkrete Berechnung und Umsetzung der Rückforderungen an die Verlage gegangen, so die VG Wort. Hierbei wurden sodann insbesondere solche Ausschüttungen abgezogen, die nicht für gesetzliche Vergütungsansprüche, sondern für sog. ausschließliche Nutzungsrechte ausbezahlt wurden (beispielsweise Gelder für die öffentliche Wiedergabe von Hörfunk und Fernsehsendungen in Gaststätten u.ä.). Dies geschah vor dem Hintergrund, dass sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur auf gesetzliche Vergütungsansprüche bezog. Diese konkrete Berechnung führte zu einer Reduktion der Gesamtrückforderung auf die sodann genannten 85 Millionen Euro.
Von diesen 85 Millionen Euro wurden sodann relativ zeitnah ca. 30 Millionen Euro von solchen Verlagen zurückbezahlt, die nicht an dem von der VG WORT angebotenen Verzichtsverfahren teilgenommen haben. Die verbleibenden 55 Millionen Euro beinhalten die Rückforderungen an die Verlage, die sich am Verzichtsverfahren beteiligt haben, in Höhe von 35 Millionen Euro. Diese reduzieren sich jetzt um fünf Millionen Euro durch die Verzichtserklärungen der Autoren, die mehr als 500 Verlagen zugute kommen. Daneben werden weitere 20 Millionen Euro von Verlagen zurückgefordert, bei denen laut VG Wort keine Verzichtserklärungen festzustellen waren.
Die Autoren schreiben ihre Bücher/Artikel um Geld zu verdienen.
Urheberschützer: Genau Ihrer Meinung!