Hinrich Schmidt-Henkel, Erster Vorsitzender des VdÜ, sagte, es handele sich um "ein Dokument, in dem zwischen den Interessen beider Seiten auf vernünftige Weise vermittelt wird und das geeignet ist, Rechtssicherheit und Branchenfrieden zu schaffen. Wir werden bei unseren Mitgliedern intensiv dafür werben, diese Vergütungsregeln anzunehmen. Gleichzeitig laden wir weitere Verlage ein, sich anzuschließen."
Diese Vergütungsregeln seien ein Neuanfang, so Schmidt-Henkel weiter. Viele Verlage unterschritten gegenwärtig die gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben zur Übersetzervergütung und setzten dabei auf die Gewissheit, die Übersetzer würden sie, ihre Auftraggeber, schon nicht verklagen. Dies sei jetzt die Chance, das hinter sich zu lassen und "Rechtssicherheit zu finden – dank einer von Verlagen und Übersetzern mit Sachkenntnis und gutem Willen getroffenen Vereinbarung".
Die Inhalte der Vergütungsregel werden vom VdÜ, ver.di und beteiligten Verlagen gemeinsam am Tag nach der Mitgliederversammlung bei einer Pressekonferenz vorgestellt:
So., 30.3.2014, 10.30 h
Alte Feuerwache, Melchiorstr. 5, 50670 Köln.
Udpate 12.3.: Reimer Ochs, Justitiar der S. Fischer Verlage, hält dagegen:
„Es handelt sich offenbar um eine interne Abmachung zwischen Hanser und dem Übersetzerverband – von der wir jetzt erstmals hören", so S. Fischer-Justiziar Reimer Ochs gegenüber boersenblatt.net. "S. Fischer wurde daran nicht beteiligt und wird sich nicht beteiligen."