„Das ist konsequent vom Kulturgut Buch her gedacht und entspricht zudem der politischen Zielsetzung der deutschen Bundesregierung. Deshalb ist die Entscheidung der EU-Kommission ein wichtiger Schritt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „E-Books befördern die gleichen Inhalte wie gedruckte Bücher. Es gibt keinen Grund, E-Book-Leser steuerlich zu benachteiligen.“
Diese Ankündigung müsse sich jetzt auch auf den Umgang mit der Besteuerung von sogenannten Bundle-Produkten (gedrucktes Buch und E-Book) auswirken, so Skipis. „Es wäre absurd vom Finanzministerium, weiterhin darauf zu beharren, für den E-Anteil eines Bundles den vollen Mehrwertsteuersatz zu verlangen“, so Skipis. Diese Auffassung vertritt das BMF nachdrücklich seit Juni 2014 und hat damit kostenträchtige Umstellungsprozesse bei Verlagen und Händlern verursacht, die nach der Ankündigung von Juncker eigentlich nicht mehr nötig sind. „Die Investitionen, die dafür getätigt werden, sind bereits jetzt herausgeworfenes Geld“, so Skipis.
Bundle-Produkte sollen mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen berechnet und ausgewiesen werden: 7 Prozent für den Printtitel, 19 Prozent für das digitale Angebot. Das Finanzministerium beruft sich bei seiner Entscheidung auf die geltende Rechtslage unter EU-Recht.