Eckdaten zum Bayerischen Buchhandelspreis

Bewerbungsfrist endet am 15. April

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Das Bayerische Wissenschaftsministerium schreibt, wie bereits angekündigt, 2015 erstmals den Preis "Bayerns Buchhandlung des Jahres" aus. Die Bewerbungsfrist für die mit 7.500 Euro dotierte Auszeichnung endet am 15. April − die Preisverleihung soll im September erfolgen.

"Der Freistaat Bayern will damit die außergewöhnliche Leistung fördern, die viele Buchhandlungen vor Ort für die kulturelle Bildung erbringen", sagt Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle in der Mitteilung aus seinem Haus. Das verdiene Anerkennung. Daher will das Ministerium künftig jedes Jahr eine Buchhandlung auszeichnen. Den Preis hatte das Ministerium im Dezember angekündigt, nun nennt es Details und Termine.

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich bis zum 15. April Inhaber von Buchhandlungen, die mit Veranstaltungen und Aktionen in ihrer Region ihr herausragendes kulturelles Engagement unter Beweis gestellt haben.

Interessenten sollen folgende Unterlagen einreichen:

  • den Bewerbungsbogen (in sechsfacher Kopie)
  • eine aussagekräftige Dokumentation Ihrer Aktivitäten im Bereich der Kulturvermittlung in Papierform (in sechsfacher Ausführung) sowie auf CD.

Die Bewerbungsunterlagen und detailliertere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden sich hier.

Jury schlägt Gewinner vor

Eine Jury, die das Verlags- und Buchhandelswesen, die Medien und das kulturelle Leben vertritt, wird aus den eingehenden Bewerbungen eine Buchhandlung auswählen und für den Preis vorschlagen. Über die Vergabe entscheidet der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Die Preisverleihung ist für September 2015 geplant.