Der Börsenverein, der gegen die Provisionszahlungen geklagt hatte, hat damit gerechnet, dass Amazon in Revision geht: "Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, hoffen wir, dass das Urteil trotzdem eine abschreckende Wirkung hat.
Das Landgericht Berlin hatte Amazon bei Androhung eines Ordnungsgelds bis zu 250.000 Euro untersagt, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Provisionen zu zahlen. Nach Ansicht des Landgerichts verstoßen solche Zahlungen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie gegen die Buchpreisbindung. Das Amazon-Modell übe unzulässigen sozialen Druck auf Schüler und Eltern aus: Diese gerieten in die Situation, ihre Schulbücher über den Förderverein bei Amazon kaufen zu müssen, um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden und sich nicht moralischen Vorwürfen Dritter auszusetzen. Damit beeinflusse Amazon das Verhalten dieser Verbraucher in unangemessener unsachlicher Weise.