Klage der US-Autoren gegen Googles Buchscan-Projekt

Autoren unterliegen Google

14. November 2013
Redaktion Börsenblatt
Denny Chin, Richter am Berufungsgericht in Manhattan, hat die Klage der Autorenvereinigung Authors Guild wegen unerlaubten Kopierens von Büchern durch Google zurückgewiesen. Wie Reuters.com meldet, habe Chin Googles Argumention akzeptiert: Das Einscannen von mehr als 20 Millionen Büchern und die Verbreitung von kurzen Auszügen ("Snippets") entspräche dem "Fair Use" des amerikanischen Urheberrechts.

Chin begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die gigantische Online-Bibliothek es Studenten, Lehrern, Forschern und der Öffentlichkeit erleichtert, Bücher zu finden, ohne deshalb den respektvollen Umgang mit den Autorenrechten zu verlernen. Die Buchsuche sei innovativ, und es sei durchaus möglich, dass Buchkäufe durch sie eher angekurbelt als verringert werden könnten. "Mir scheint", schreibt Chin in der Urteilsbegründung, "dass Google Books einen signifikanten Nutzen für die Allgemeinheit stiftet". Die ganze Gesellschaft profitiere. Mit der Entscheidung vom 14. November entdet der 2005 begonnene Rechtsstreit um Googles Scanpraxis. Zuletzt hatten sich die Verleger im Oktober 2012 mit Google verglichen.