Alexander Grebennikov und Natalia Mavricheva hatten am 5. September einen Termin in der Berliner Ausländerbehörde. Dabei wurde dem Ehepaar und seinen beiden Kindern das Aufenthaltsrecht für Deutschland nach §21 Aufenthaltsgesetz für weitere drei Jahre erteilt, so die Presseinformation des Verlags.
Ursprünglich hatte die Berliner Ausländerbehörde, wie auf boersenblatt.net berichtet (siehe Archiv), die Familie mit Bescheid vom 29. April 2013 aus Deutschland ausweisen wollen − was in den Folgemonaten auf öffentliche und politische Kritik gestoßen war. Die Berliner Innenverwaltung informierte daraufhin den von Verlagsmitarbeitern eingeschalteten Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 19. Juli 2013 darüber, dass die Aufenthaltserlaubnis nun doch verlängert werde.
"Die Familie Grebennikov und die Mitarbeiter des Grebennikov Verlags sind hocherfreut", schreibt der Verlag jetzt, "dass die Familie weiter in Deutschland leben und arbeiten und sich nach dem Rückerhalt ihrer im Juni eingezogenen Pässe nun auch wieder frei bewegen kann." Die Grebennikovs besäßen damit erstmals seit Oktober 2012 wieder "klassische" Visa. Zeitnah will die Familie Grebennikov nun ein permanentes Niederlassungsrecht nach § 9a Aufenthaltsgesetz beantragen, heißt es aus Berlin.