EU akzeptiert im Kartellstreit Penguin-Zusagen

Penguin macht reinen Tisch

20. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Penguin Verlag, jetzt Teil von Penguin Random House, und die EU-Kommission haben den Kartellstreit um Preise für E-Books gestern gütlich beigelegt. Die Kommission hat die rechtverbindlichen Zusagen des Verlags akzeptiert, mit denen etwa Rabatte auf E-Books erleichtert werden.

Den Kartellstreit führte die EU-Kommission gegen Penguin, vier andere Verlage − Simon & Schuster, HarperCollins, Hachette Livre, Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (Eigentümer u. a. von Macmillan) − und Apple. Diesen wurde vorgeworfen, den Preiswettbewerb im E-Book-Einzelhandel im Europäischen Wirtschaftsraum gezielt beschränkt und damit gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben könnte. Mit den anderen vier Verlagen und Apple hatte sich die EU-Kommission bereits im Dezember 2012 geeinigt, jetzt folgte als letzter Verlag Penguin. Das 2011 eingeleitete Kartellverfahren wird damit eingestellt. 

Die sogenannten Verpflichtungszusagen von Penguin gegenüber der EU entsprechen im Wesentlichen den Zusagen, teilte die EU-Kommission mit, die auch die anderen vier Verlage vorgelegt hatten. Sie umfassen insbesondere die Beendigung laufender Handelsvertreterverträge (Agenturverträge) und das Verbot bestimmter Meistbegünstigungsklauseln in den von Penguin in den nächsten fünf Jahren geschlossenen Handelsvertreterverträgen.

Penguin sagte außerdem zu, Einzelhändlern unter bestimmten Auflagen die Möglichkeit zu geben, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren Rabatte auf E-Books zu gewähren. Nach einem Markttest sei die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Zusagen von Penguin geeignet sind, die festgestellten wettbewerbsrechtlichen Probleme zu beheben.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte: "Nach unserem Beschluss vom Dezember 2012 sind die Verpflichtungszusagen nun für Apple und alle fünf Verlage, auch Penguin, rechtsverbindlich. Sie stellen auf dem Markt für E-Books den Wettbewerb wieder her."

Eine umfassende Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.