Apple und das E-Book-Kartellverfahren in den USA

E-Mail von Steve

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Im Verfahren um wettbewerbswidrige E-Book-Preisabsprachen gegen Apple hat eine E-Mail von Steve Jobs für Wirbel gesorgt. Das US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ) hatte vor Gericht eine E-Mail aus dem Jahr vorgelegt, in der der inzwischen verstorbene Apple-Chef angeblich angeregt hatte, auch Amazon zu festen Preisabsprachen zu drängen.

Die Apple-Anwälte wiesen nun dem Gericht nach, dass die vom DoJ präsentierte E-Mail nur aus einem Entwurfsordner stammte. In der tatsächlich verschickten Mail sei von einem Wechsel Amazons zum Agenturmodell nicht die Rede gewesen, meldet der Blog AllThingsD, sondern nur davon, dass die Konkurrenz keine niedrigeren Endkundenpreise verlangen dürfe. Die Rechtmäßigkeit dieser sogenannten Meistbegünstigungsklausel steht im Mittelpunkt der Ermittlungen, weil sie als Wettbewerbsbeschränkung interpretiert werden kann.

Vor Gericht sind mittlerweile auch eine Reihe von Zeugen aus dem Management von Apple und den Verlagsgruppen aufgetreten, gegen die das DoJ ebenfalls ermittelt hatte – unter anderen der CEO von Macmillan, John Sargent, sowie der Apple-Manager Keith Moerer, der in den Verhandlungen um das Agentur-Preismodell eine Schlüsselfigur war. Beide wiesen die Anschuldigungen des DoJ zurück. Das DoJ hatte im Vorfeld des Prozesses gegen Apple die Verfahren gegen die fünf großen Verlagsgruppen (Hachette Book Group, HarperCollins, Macmillan, Penguin, Simon & Schuster) vorzeitig durch Vergleich beendet.

Am siebten Prozesstag (13. Juni) erschien auch David Young, CEO von Hachette, im Zeugenstand. An die Decke ging Apple-Anwalt Orin Snyder, nachdem die Anwälte der Regierung seinen Antrag, Vertreter aus dem Hause Random House als weitere Entlastungszeugen vorzuladen, abgelehnt hatten. So werden also weder COO Madeleine MacIntosh noch CEO Markus Dohle vor Gericht erscheinen. Snyder sprach von einer krassen Benachteiligung Apples.