Stellungnahme der Bundesregierung zum Streit um "Angemessene Vergütung"

Keine Reform nötig

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Vergütung von Urhebern gestellt. Die Fraktion ist der Auffassung, der gesetzliche Anspruch auf "angemessene Vergütung" (§ 32 UrhG) sei nicht durchsetzbar, und fordert eine Reform. Die Bundesregierung sieht dagegen in ihrer Stellungnahme keinen akuten Handlungsbedarf.

Die Kleine Anfrage wurde anlässlich der "Verfassungsbeschwerde gegen die angemessene Vergütung Kreativschaffender" (s.u.) gestellt. Die Linke argumentiert, dass es die vom Urheberrecht verlangten "gemeinsamen Vergütungsregelungen" zwischen Urhebern und Verwertern bislang in kaum einer Kulturbranche gebe. "Die meisten Kreativen werden von den Verwertern auf den Klageweg verwiesen", so die Kleine Anfrage der Fraktion, "um ihre Ansprüche durchzusetzen." Viele Kreative würden jedoch eine Klage gegen ihre Verlage aus Angst vor "Auftragsentzug" scheuen.

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf beim Urhebervertragsrecht, lautete ein Punkt der Kleinen Anfrage? "Die Bundesregierung beobachtet auch im Bereich des Urhebervertragsrechts laufend die aktuellen Entwicklungen unter Einbeziehung der Rechtssprechung und der Erkenntnisse der Wissenschaft", heißt es dazu in der Stellungnahme der Regierung. "Soweit sich daraus die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen ergibt, wird die Bunderregierung Änderungen vorschlagen." Aktuell wird demnach kein Reformbedarf gesehen.

Auch die Empfehlung der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" für verpflichtende Verhandlungen und verbindlichen Schlichtungsverfahren ist kein Thema für die Bundesregierung. Sie "beabsichtigt nicht, Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlung in dieser Legislaturperiode vorzulegen", heißt es in der Stellungnahme.

Der Verband der Literaturübersetzer VdÜ kritisiert die Auffassung der Bundesregierung. "Die Bundesregierung begibt sich mit ihrer Antwort in den Selbstwiderspruch: Sie sieht, dass die Kreativen nach wie vor weit von einer Verhandlungsparität mit den Auftraggebern entfernt sind", erklärt der VdÜ-Vorsitzende Hinrich Schmidt-Henkel. "Etwas daran ändern will sie aber nicht. Dabei gibt es durchaus weiterführende Vorschläge und Empfehlungen wie etwa seitens der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft. Nötig und möglich wäre z.B. die Möglichkeit der Verbandsklage auch in urheberrechtlichen Belangen und grundlegend eine präzisere Definition der Angemessenheit."

Vergütungsverhandlungen

Im Frühjahr hatte der Hanser Verlag − wie hier berichtet − Verfassungsbeschwerde gegen die BGH-Urteile zu den Vergütungsregelungen eingereicht. Bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts wurden daraufhin von Verlagsseite weitere Verhandlungen über "gemeinsame Vergütungsregelungen" auf Eis gelegt. Das hatte der VdÜ scharf kritisiert.

Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Man halte "die mit der Verfassungsbeschwerde beanstandeten Vorschriften des Urheberrechts für verfassungsgemäß". Zur Aussetzung der Verhandlungen bezieht man keine Stellung: "Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Verhandlungstaktik der Beteiligten zu bewerten", heißt es kurz und knapp.