E-Book-Kartellverfahren USA

Vor dem Prozess: Apple unter Beschuss

20. Juli 2015
von Börsenblatt
In dem E-Book-Kartellverfahren des amerikanischen Justizministeriums gegen Apple sind die Fronten kurz vor dem Prozess am 3. Juni verhärtet: Während Richterin Denise Cote laut "Publishers Weekly" die feste Überzeugung äußerte, dass Apple E-Book-Preise mit großen Verlagen abgesprochen habe, wiesen die Apple-Anwälte diese Sichtweise strikt zurück.

Das Verfahren gegen Apple ist der letzte Akt eines Gesamtverfahrens, den das für die Kartellaufsicht zuständige US-Justizministerium (Department of Justice; DoJ) gegen fünf große Verlagsgruppen und Apple angestrengt hatte. Zuletzt hatten Macmillan und Penguin Vergleiche bzw. Schiedssprüche akzeptiert und zugesagt, keine Verträge mehr nach dem Agency-Modell mit Händlern abzuschließen.

Die EU-Kommission hatte das parallel in Europa laufende Verfahren gegen die fünf großen Verlagsgruppen (Hachette Book Group, HarperCollins, Simon & Schuster, Penguin, Macmillan) eingestellt, nachdem diese sich formell dazu verpflichtet hatten, nicht länger Verträge nach dem Agency-Modell (bei denen der Verlag den Preis für den Händler festsetzt) abzuschließen. Auf den deutschen Markt hatte diese Entscheidung keine Auswirkungen, weil das nationale Preisbindungsrecht höher zu bewerten ist als die Verpflichtungszusagen.

Der Ausgang des Verfahrens vor dem New Yorker Bezirksgericht birgt kaum noch Überraschungen: Beobachter gehen davon aus, dass sich nach den Verlagen auch Apple dem DoJ beugen muss. Damit wäre der Versuch, auf dem Umweg über das Agency-Modell eine De-facto-Preisbindung für E-Books im US-Markt zu etablieren, vorläufig gescheitert. Vor allem Amazon, das im US-Buchmarkt eine teilweise aggressive Niedrigpreispolitik verfolgt, dürfte von der Entscheidung des US-Gerichts profitieren.