9.05 Uhr: Es wird Folgendes verkündet: Angesichts der laufenden Mediationsbemühungen beider Parteien und wegen einiger Hilfsanträge, die im Januar bei Gericht eingegangen sind, wird ein neuer Verhandlungstermin auf den 25. September 2013 um 9 Uhr am selben Ort angesetzt. In der Zwischenzeit sollen die Parteien weiterverhandeln. Suhrkamp hat zudem hilfsweise einen Antrag bei Gericht eingebracht, der den Ausschluss von Barlachs Medienholding gegen Zahlung eines Abfindungsbetrags vorschlägt. Das Gericht orientiert sich für diesen Fall an einem mittleren Unternehmenswert von 20 Millionen Euro, der zwischen den von Barlach und Suhrkamp genannten Summen (40 Millionen vs. 8 Millionen) liegt. Die Lösung könnte also am Ende darin liegen, dass Barlach seinen Anteil an der Familienstiftung verkauft. Ob Barlach ein solches Angebot annehmen würde, ist aber vollkommen offen. Schließlich ist auch eine Übernahme durch Dritte nicht ausgeschlossen.
Im Anschluss an die Verhandlung wollte sich Joachim Unseld nicht zum Verfahren äußern. Er ist nicht in die Mediationsgespräche involviert. Ehemalige Suhrkamp-Mitarbeiter äußern sich nach dem Blitztermin zuversichtlich, dass bis zum Herbst eine Lösung gefunden wird.
9.03 Uhr: Richter Höhne (Vorsitzender der 3. Kammer für Handelssachen) betritt kurz nach 9 Uhr den Saal und bittet, die Aufnahmen einzustellen. Weder Hans Barlach noch die Suhrkamp-Geschäftsführung sind persönlich anwesend. Beide Seiten sind durch ihre Anwälte vertreten.
8.45 Uhr: Gegen Viertel vor neun trifft das Justizpersonal im (viel zu kleinen) Saal ein, Fotografen und Kamerateams nehmen den Saal und die Zuhörer, unter ihnen auch "Focus"-Herausgeber Helmut Markwort, Verleger Rainer Weiss und der Autor Ulf Erdmann Ziegler, unter Beschuss. Gespannte Erwartung in den Gesichtern aller Anwesenden. Auf der Richtertheke liegen bereits die Aktenstapel des Falls – einer von insgesamt neun Prozessen, die Suhrkamp und Hans Barlach (Medienholding Winterthur) gegeneinander führen.
8.30 Uhr: Eine halbe Stunde vor dem Verkündungstermin wird im Zuhörerraum getuschelt, auch auf dem Gerichtsflur findet eine gedämpfte Unterhaltung statt, die manchmal von Gelächter unterbrochen wird. Wetten über den Fortgang des Verfahrens werden nicht abgeschlossen. Niemand vermag vorherzusagen, wie das Gericht entscheiden wird; eine Vertagung der Sache wird aber nicht ausgeschlossen.
8.20 Uhr: Justitia ist keine Muse, und Gerichte sind keine Musentempel (immerhin: An den Wänden des nüchternen Gerichtssaals hängen Repliken zweier Bilder des Farbfeld-Malers Mark Rothko). Wenn also heute über das Schicksal des Suhrkamp Verlags entschieden werden sollte, dann geht es zunächst nicht um die kulturelle Instanz Suhrkamp Verlag, sondern um die Rechte und Pflichten, die das Gesellschaftsrecht den Gesellschaftern – also der Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung und der Medienholding Winterthur – auferlegt.
Zum Hintergrund des Verfahrens: Die Unseld Familienstiftung und die Medienholding Winterthur hatten wechselseitig den Ausschluss aus der Gesellschaft beantragt - wegen behaupteten gesellschaftsschädigenden Verhaltens. Die Medienholding von Hans Barlach hatte zudem hilfsweise die Auflösung der Gesellschaft beantragt.
Anmerkung d. Red.: Diese Meldung wurde zuletzt um 12.00 Uhr aktualisiert und korrigiert.
Achtung: Im offiziellen Beschluss des Gerichts und in der Presseinformation ist fälschlicherweise vom 23. September die Rede; nach Auskunft eines Gerichtssprechers ist aber der 25. September das richtige Datum.