Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks

Bitkom und Verwertungsgesellschaften erzielen Teileinigung

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Der Hightech-Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst für einen begrenzten Zeitraum – das erste Halbjahr 2012 – auf die Höhe der Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt.
Wie Bitkom mitteilt, bezieht sich der Vertrag rückwirkend auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012. Bitkom-Mitgliedsfirmen zahlen danach für diese Periode wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent pro Stück. Der Tarif liege sonst bei 10 Cent pro Stück. Der alte Vertrag sei von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. "Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht."

Seit dem 1. Juli 2012 fordern die Verwertungsgesellschaften laut Bitkom eine Abgabe in Höhe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten (SD-Karten, Mini-SD-Karten u.ä.) mit einer Kapazität von bis zu vier Gigabyte. Bei mehr als vier Gigabyte soll der Betrag auf 1,56 Euro steigen, bei entsprechenden Speicherkarten auf 1,95 Euro. Der Bitkom kritisiert den aus seiner Sicht zu hohen Anteil der Gebühren an den Verkaufspreisen der Sticks. Der Verband lasse die Angemessenheit der Forderungen derzeit von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen.

Für Hersteller und Importeure von Speichermedien ist der Beitritt zum Gesamtvertrag bis spätestens März/April 2013 möglich, so Bitkom.