Rechtsstreit

Loriot-Biografie durch Gericht gebremst

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Teilerfolg für die Loriot-Tochter Susanne von Bülow: das Landgericht Braunschweig hat heute entschieden, das die Loriot-Biografie des Münchner Riva Verlags teils gegen das Urheberrecht verstößt. Der Verlag bereitet eine veränderte Auflage vor.

Susanne von Bülow hatte in der Loriot-Biografie des Riva-Verlags 68 Zitate beanstandet, die von den Erben des Humoristen nicht autorisiert worden waren. Bei 35 Fällen gab das Landgericht Braunschweig heute der Klägerin recht – dort läge eine Urheberrechtsverletzung vor. Insoweit bestehe ein Unterlassungsanspruch, so das Gericht in seiner Presseinformation. Die 33 anderen Zitate wurden vom Gericht nicht beanstandet, diese seien durch das Zitatrecht bzw. den Grundsatz der Kunstfreiheit gedeckt.

Gegen das Urteil können beide Parteien in Berufung gehen, so das Landgericht Braunschweig. Die Biografie muss laut Medienberichten von Riva allerdings erst vom Markt genommen werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Die Verfahrenskosten werden geteilt. Susanne von Bülow bekam zudem vom Landgericht das Recht zugesprochen, Auskünfte über die Einnahmen durch das Buch zu erhalten, damit sie ihre Schadensersatzansprüche benennen könne.

Eine Verlagssprecherin des Riva Verlags erklärte auf Anfrage von boersenblatt.net, das die Münchner nicht in Berufung gehen wollen. Das Urteil habe den Erwartungen entsprochen. Die aktuelle Version der Biografie könne abverkauft werden, bis das Urteil rechtskräftig sei. Gleichzeitig wird das Buch überarbeitet, um eine veränderte, um die beanstandeten Zitate bereinigte neue Auflage auf den Markt zu bringen. Das Thema Schadensersatz wurde von Verlagsseite nicht kommentiert.

Die strittige Loriot-Biografie von Dieter Lobenbrett kam knapp zwei Wochen nach dem Tod Vicco von Bülows am 22. August 2011 in den Handel.