Verwaiste Werke

Auch EU-Rat billigt Richtlinie

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Nach dem EU-Parlament hat kürzlich auch der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie gebilligt, die innerhalb der EU die öffentliche (auch digitale) Zugänglichmachung verwais­ter Werke erlaubt.

Dabei handelt es sich um Bücher oder mediale Erzeugnisse (Filme, Fotos, Zeitungen etc.), deren Rechteinhaber nicht identifiziert werden können. Die verwaisten Werke können laut EU-Richtlinie (nicht-kommerziell) genutzt werden – etwa zur Digitalisierung für Plattformen zur Bewahrung des kulturellen Erbes wie die Europeanna. Vor der Anerkennung als verwaistes Werk soll eine "sorgfältige" Suche nach möglichen Rechteinhabern stehen. Eine gemeinsame öffentliche Datenbank werde die Informationen über die verwaisten Werke zusammenfassen, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Rats.

Meldet sich doch ein Rechteinhaber, erlischt der Status des ver­waisten Werks, und es wird eine Entschädigung fällig.

Den EU-Mitgliedsstaaten werden maximal zwei Jahre gewährt, die Richtlinie in ihr nationales Recht einzupassen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusseer-Schnarrenberger hatte kürzlich für Deutschland einen Gesetzentwurf für den Herbst angekündigt.