Urheberrecht

Verwaiste Werke frei nutzbar

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Das EU-Parlament hat eine Richtlinie angenommen, die innerhalb der EU die öffentliche (auch digitale) Zugänglichmachung verwais­ter Werke erlaubt. Dabei handelt es sich um Bücher oder mediale Erzeugnisse, deren Rechteinhaber nicht identifiziert werden können. Meldet sich doch ein Rechteinhaber, erlischt der Status des ver­waisten Werks, und es wird eine Entschädigung fällig.