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Urhebers Kronrecht

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Das Wort Urheber ist nicht mehr allein ein Begriff der Juristerei – wenn damit Werbung gemacht wird, kann man sich darauf verlassen, dass ihn jeder kennt. Aber auch richtig?
Der Kurpfälzer pflegt die Tradition. Stolz blickt etwa die Mannheimer Brauerei Eichbaum auf ihr Gründungsjahr 1679 zurück. Ihr Premiumbier mit dem Namen "Ureich" bewerben die Brauer aber auf bemerkenswert aktuelle Weise. Das Plakat zeigt einen jungen Mann (vom Typ kräftig-herb, wie eben der Bölkstoff auch), der gerade mit einem Stück Holz von einer Flasche Ureich den Kronkorken abhebelt. Darüber steht: "Ur-Heber". Das Thema hat die Mitte der Gesellschaft erreicht.