Elektronische Medien in öffentlichen Bibliotheken

"Neue urheberrechtliche Regelung für E-Books nötig"

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Eine neue internationale Richtlinie fürs Urheberrecht bei E-Books mit Blick auf die Nutzung in Bibliotheken fordern der Bremer Senator für Kultur und die Bremer Stadtbibliothek. Gefordert wird ein fairer finanzieller Ausgleich zwischen Bibliotheken, Verlagen und Urhebern – gleichzeitig für Nutzer ein möglichst freier Zugang zu E-Content.

In den vergangenen drei Jahren habe sich die Nachfrage nach elektronischen Medien in der Bremer Stadtbibliothek "fast verfünffacht", wird die Bibliotheksdirektorin Barbara Lison in der Presseinformation des Senators für Kultur zitiert. 2011 wurden danach 50.000 E-Books, Filme oder Hörbücher in der Bibliothek online ausgeliehen.

Der derzeitig geltende Rechtsrahmen des Urheberrechts für diese Medien stelle die Bibliotheken in Deutschland jedoch vor große Herausforderungen. "Unsere Bibliotheken haben den Auftrag, allen Menschen freien Zugang zu Informationen, zu Kultur- und Bildungsangeboten zu gewährleisten", so Carmen Emigholz, Staatsrätin beim Senator für Kultur. Und: "Diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe können die Bibliotheken allerdings im Hinblick auf die eBooks demnächst vielleicht nur noch eingeschränkt erfüllen."

Der Zugang zu E-Books sei rein rechtlich eine Dienstleistung, daher werden diese Werke durch Bibliotheken nicht frei über den Buchhandel bezogen. Vielmehr entscheiden die Verlage als Rechteinhaber im Rahmen eines Lizenzvertrags, ob sie überhaupt den Zugriff auf ein E-Book und dessen Verwendung als Ausleihexemplar gewähren möchten oder nicht. 
Emigholz fordert daher eine "bundesweite, wenn nicht sogar europaweite Regelung, damit die Bibliotheken ihrem öffentlichen Auftrag weiter nachgehen können".


Derzeit gebe es zwar die Buchpreisbindung auch für E-Books die für die Bibliotheken grundsätzlich den Erwerb von E-Books zum gebundenen Ladenpreis ermöglicht, so Barbara Lison. Andererseits fehlten die bei gedruckten Büchern üblichen Regelungen für eine "Bibliothekstantieme", die die Verlage für die Ausleihvorgänge angemessen entschädige.