BAG / Schadensersatzklage

Haushaltsausschuss: "Wir sind ein demokratischer Verband"

23. Juli 2015
von Börsenblatt
boersenblatt.net erreicht eine weitere Stellungnahme zur Strafanzeige, die eBuch gestellt hat – diesmal vom Haushaltsausschuss des Börsenvereins. "Die Vorwürfe sind altbekannt", heißt es darin. Man bedaure, dass so der Eindruck erweckt werde, die Gremien des Börsenvereins könnten durch einzelne Personen bei ihrer Entscheidungsfindung manipuliert werden. "In einem demokratischen Verband werden Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss gefasst – wer versucht, solche Beschlüsse zu kriminalisieren, statt sie zu akzeptieren oder innerhalb des Verbandes dagegen zu kämpfen, stellt das Grundprinzip unseres Verbandes in Frage."
Die Mitteilung, unterschrieben vom Vorsitzenden des Gremiums, Stefan Joß:   

 

Der Haushaltsausschuss, der laut Börsenvereinssatzung im Namen der Hauptversammlung die Haushaltsführung des Verbandes überwacht, stellt zur Strafanzeige der eBuch-Genossenschaft gegen Börsenvereins-Verantwortliche wegen "Schädigung des Vermögens der Vereins-Mitglieder" fest:

  1. Die Alt-Geschäftsführer der BAG tragen die Verantwortung für die BAG-Pleite, die den Börsenverein Millionen gekostet hat. Dies ist unstrittig. Strittig ist, ob die Schadensersatzprozesse geführt werden mussten.
  2. Aufgrund von juristischen Gutachten sah sich der Aufsichtsrat der MVB verpflichtet, gegen die Alt-Geschäftsführer in erster und zweiter Instanz vorzugehen.
  3. Die Vorwürfe, die jetzt zu einer Strafanzeige geführt haben, sind altbekannt – schon im Jahr 2008 hat der Börsenverein ein Dossier zur BAG-Krise veröffentlicht, in dem offen auch die Risiken einer Prozessführung gegen die verantwortlichen Geschäftsführer angesprochen wurden.
  4. Der Haushaltsausschuss hat sich in der Entscheidungsphase ebenfalls kritisch zu den Erfolgsaussichten der Prozesse geäußert.
  5. Die Entscheidung, die Prozesse zu führen, ist nicht von einzelnen Personen getroffen worden, sondern von den zuständigen Gremien. Diese Entscheidungen waren immer auch Thema auf den vergangenen Hauptversammlungen.
  6. Nachdem die Prozesse verloren waren, hat der Haushaltsausschuss die Geschäftsführung des Börsenvereins beauftragt, die Vorgänge um die Prozesse und die Prozesskosten offenzulegen. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen ist der Haushaltsausschuss einstimmig zur Auffassung gekommen, dass das ganze Verfahren korrekt durchgeführt worden ist, und hatte vor, das Ergebnis seiner Prüfung auf der Hauptversammlung bekannt zu geben.

Der Haushaltsausschuss bedauert, dass die Strafanzeige den Eindruck erweckt, die Gremien des Börsenvereins könnten durch einzelne Personen bei ihrer Entscheidungsfindung manipuliert werden. In einem demokratischen Verband werden Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss gefasst – wer versucht, solche Beschlüsse zu kriminalisieren, statt sie zu akzeptieren oder innerhalb des Verbandes dagegen zu kämpfen, stellt das Grundprinzip unseres Verbandes in Frage.