BAG-Prozesse

eBuch stellt Strafanzeige wegen Untreue

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Die buchhändlerische Genossenschaft eBuch hat heute Strafanzeige wegen "Schädigung des Vermögens der Mitglieder des Vereins" gegen Joachim Treeck, Aufsichtsratsvorsitzender der Börsenvereinsholding BBG, Börsenvereins-Vorsteher Gottfried Honnefelder, Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis und MVB-Geschäftsführer Ronald Schild gestellt. Update: Stellungnahme des Börsenvereins

In Sachen BAG hätte die Börsenvereins-Spitze "eine von Anfang an aussichtslose Klage erhoben" und sei "nach eindeutiger Niederlage in der ersten Instanz auch noch in Berufung gegangen", so das Schreiben der Kanzlei v. Nieling Ehrlinger Marquardt an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Gegenstand der von der eBuch beanstandeten Klage des Börsenvereins waren vermutete Schadensersatzansprüche der Factoring-Gesellschaft Media mBH (FGM) gegen ihre zwei ehemaligen Geschäftsführer.

Treeck, Honnefelder, Skipis und Schild sei vorzuwerfen, dass sie "vermutlich eine Klage und ein Berufungsverfahren zu verantworten haben, die von vorneherein sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht in keiner Weise erfolgversprechend und erst recht nicht wirtschaftlich sinnvoll waren". Die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren aller Parteien hätten letzten Endes vom Börsenverein bezahlt werden müssen - wenigstens 430.000 Euro, "die aus der Kasse des Börsenvereins entnommen wurden, die sich unter anderem aus den Mitgliederbeiträgen speist, also auch aus den Beiträgen unserer Mandantin", so der Strafantrag gegen die Börsenvereinsspitze. Tatsächlich, so die Schrift, sollen die Kosten 585,132,28 Euro betragen haben. Dieser Betrag sei von Herrn Treeck in einem Protokoll auf einer Aufsichtsratssitzung mitgeteilt worden.

Die eBuch kündigte an, der Entlastung des Gesamtvorstands auf der Hauptversammlung am 22. Juni in Berlin zu widersprechen, Einzelentlastung zu fordern und gegen die Entlastung des Vorstehers zu votieren. 

Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, nimmt Stellung zum Strafantrag der eBuch:

"Der Börsenverein bedauert, dass die juristische Aufarbeitung der Rettung der ehemaligen Buchhändlerischen Abrechnungsgesellschaft (BAG) von der ebuch eG zum Gegenstand einer haltlosen Strafanzeige gemacht worden ist", heißt es darin. Die Solidargemeinschaft der Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels habe das BAG-Abrechnungssystem nach katastrophalen Managementfehlern mit rund 11,7 Mio Euro vor dem Aus gerettet, es stabilisiert und mit dem Verkauf an die ANWR-Gruppe den
Fortbestand notwendiger Abrechnungsleistungen und die Schaffung eines modernen, leistungsfähigen Dienstleistungsangebots für die Branche ermöglicht. "Dies basierte auf einem gemeinschaftlichen Kraftakt, für den auch diejenigen gezahlt haben, die nicht unmittelbar von diesen Systemen profitieren", so die Stellungnahme. Die von der Mitgliederversammlung, vom Vorstand und dem Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungs-GmbH für notwendig erachtete rechtliche Aufarbeitung des Fehlverhaltens im Management sei abgeschlossen.

Die Entscheidung darüber habe sich keiner der Verantwortlichen in irgendeinem Moment leicht gemacht. "Die Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Gesamtumstände wurden sorgfältig erörtert und geprüft. Dabei war die Beschlusslage auf den Hauptversammlungen des Börsenvereins eindeutig: Ein Verzicht, Ansprüche geltend zu machen, war nur gegen die ehrenamtlich Tätigen gewollt. Dass die Schadensersatzklage gegen die Managementverantwortlichen der BAG erfolglos geblieben ist und den beim Verkauf der BAG erzielten Erlös de facto um gut eine halbe Million Euro geschmälert hat, ist bedauerlich und ärgert die handelnden Verantwortlichen sehr." Gleichwohl sei dies in keiner Weise ein Anlass, auf Basis haltloser Unterstellungen und teilweise unrichtiger Sachverhaltsdarstellungen Ehren- und Hauptamtliche des Börsenvereins und seiner Wirtschaftstöchter mit strafrechtlichen Vorwürfen zu konfrontieren. "Vielmehr blieb den Gremien und den handelnden Personen in der Abwägung zwischen der rechtlichen Pflicht, Ansprüche geltend zu machen, der Beurteilung des Prozessrisikos und nicht zuletzt der bitteren menschlichen Komponente keine sinnvolle Handlungsalternative".