Urheberrecht

Bayern fördert Studienausgabe von "Mein Kampf"

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Mit Ablauf der Schutzfrist 2015 wird Hitlers "Mein Kampf" für jedermann frei nutzbar. Mit einer text- und quellenkritischen Ausgabe will der Freistaat Bayern verhindern, dass Verlage mit dem Buch Geschäfte machen. Der Freistaat hält die Rechte am Buch und hat bislang einen Druck erfolgreich verhindert.

Das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München arbeitet, wie das Staatsministerium mitteilte, derzeit an einer quellenkritischen Edition der NS-Schrift, die "zeitnah fertiggestellt werden soll": Bis Ende 2015 soll der Titel in deutscher und englischer Sprache vorliegen. Der Freistaat Bayern unterstütze wie es heißt "diese Publikation ideell und finanziell" – die "Nürnberger Zeitung" meldet, das bayrische Wissenschaftsministerium fördere die Ausgabe mit 300.000 Euro, das Finanzministerium beteilige sich mit 200.000 Euro an den Kosten. "Zudem soll es eine niederschwellige Ausgabe geben, in der ausgewählte Texte aus 'Mein Kampf' für Schulen didaktisch aufbereitet werden", sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder gegenüber der Zeitung.

Die Arbeiten an der kommentierten Ausgabe sind nach einem Bericht von "Zeit online" bereits weit fortgeschritten: "Ziel der Veröffentlichung sei die Entmystifizierung von 'Mein Kampf'", wird Söder dort zitiert. Neben KZ-Überlebenden und ihren Angehörigen fürchten, so heißt es im Artikel weiter, auch Vertreter der jüdischen Gemeinden einen Missbrauch des Hass-Pamphlets etwa durch Neonazis. Im Internet und im Ausland ist Hitlers Hetzschrift indes bereits jetzt leicht zu beschaffen.

Söder gab laut "Zeit online" an, dass ab 2016 jeder Verlag eine unkommentierte Ausgabe veröffentlichen könne – mit einer kommentierten Ausgabe wolle man "solche Projekte für Verlage kommerziell unattraktiv" machen.

Anfang des Jahres war der Freistaat noch mit einer einstweiligen Verfügung gegen den britischen Verleger Peter McGee vorgegangen. Der wollte in seiner wöchentlich erscheinenden Kioskschrift "Zeitungszeugen" kommentierte Auszüge aus "Mein Kampf" beilegen. Das Landgericht München hatte die einstweilige Verfügung bestätigt.