Urheberrecht

Eco-Verband: Internetsperren sind unzulässig

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Internetsperren verstoßen in Deutschland gegen geltendes Recht und sind deshalb nach einem Gutachten des Verbands der Internetwirtschaft Eco rechtswidrig.

Internetsperren sind unzulässig - sowohl nach geltendem deutschen als auch nach EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands der deutschen Internetwirtschaft Eco. Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland demnach durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt.

Sperrungen würden - unabhängig von der verwendeten Methode - diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses verletzen. "Sperrverfügungen und die sogenannten Internetsperren sind aus diesem Grund rechtlich unzulässig", sagt Harald A. Summa, Geschäftsführer von Eco. "Zudem lehnen wir sie wegen ihrer mangelnden Wirksamkeit grundsätzlich ab."