Börsenverein und BITKOM unterstützen gleichen Mehrwertsteuersatz für Bücher und E-Books

„Richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt“

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Das deutsche Steuersystem erweise sich als Hemmschuh für die Digitalisierung auf dem deutschen Buchmarkt, meinen der Börsenverein und der Hightech-Verband Bitkom. Als "richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt" bewerten die Verbände deshalb den Vorstoß des ehemaligen französischen Kulturministers Jaques Toubon, der heute die französische Position zur Modernisierung des europäischen Steuersystems für Kulturgüter in Berlin vorgestellt hat.

Wie auf boersenblatt.net berichtet, empfiehlt Toubon, auf europäischer Ebene den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books einzuführen. „Wer Innovationen fördern will und Europa im Vergleich zu den USA auch auf dem Buchmarkt wettbewerbsfähig halten will, der muss sich für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books einsetzen“, kritisiert Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die Bundesregierung. „Bücher sind Kulturgut, sie sind der Grundstein für Lesefähigkeit und Bildung in der Gesellschaft“, so Honnefelder. Dabei sei es unerheblich, ob das Buch in gedruckter oder digitaler Form gelesen oder ob es gehört wird. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gebe es keinen Grund.

"Elektronische Bücher tragen zur Leseförderung und der Verbreitung kulturellen Wissens bei", ergänzt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Der Preis von E-Books sei ein wesentlicher Faktor für die Kaufentscheidung von Verbrauchern. Die im Vergleich zu gedruckten Büchern höhere Mehrwertsteuer verhindere, dass E-Books zu günstigeren Preisen angeboten werden können. Rohleder betont: "E-Books werden immer populärer, gerade unter jüngeren Lesern. Es ist deshalb nicht einsehbar, dass E-Books unnötig verteuert werden."

Bislang gilt in Deutschland der reduzierte Mehrwertsteuersatz nur für gedruckte Bücher. Frankreich und Luxemburg haben in den letzten Monaten eine Reduzierung der Mehrwertsteuer für E-Books beschlossen und damit einer möglichen EU-Regelung vorgegriffen. Frankreich, Spanien, Schweden und die Niederlande hatten bereits 2009 den einstimmig gefassten Beschluss der EU-Finanzminister national umgesetzt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz zumindest für Hörbücher und digitale Bücher als CD der CD-Rom zuzulassen.