Das Buch war 2010 im Scherz Verlag erschienen, zudem als Fischer-E-Book und Argon-Hörbuch. Im Februar 2011 hatte das Landgericht Berlin gegen den Fischer Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen. Eine Person hatte vor Gericht geltend gemacht, in dem Roman wiedererkennbar zu sein. Daraufhin mussten die beanstandeten Stellen im E-Book und gedruckten Buch eingeschwärzt werden. Autor und Verlag hatten dagegen stets betont, dass die in dem Roman auftretende Figur vom Autor frei erfunden sei. Gegen die einstweilige Verfügung hatte der Fischer Verlag Berufung eingelegt.
Kurz vor dem vom Kammergericht anberaumten Verkündungstermin zog der Anwalt für die Antragstellerin dem Fischer Verlag zufolge jetzt den Verfügungsantrag zurück. "Das Kammergericht hatte in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass nach dessen vorläufiger Einschätzung die Berufung des Fischer Verlages Erfolg haben würde,“ erklärt Reimer Ochs, Justiziar der Frankfurter Verlagshauses, zu dem auch der Scherz Verlag gehört.
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