Das gegenüber seinem Vorgängermodell im Design veränderte "Galaxy Tab 10.1 N" unterscheide sich "nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht", so die Ansicht des Landgerichts. Samsung verstoße mit dem Gerät auch nicht gegen das Wettbewerbsrecht – beim iPad und Samsungs neuem Galaxy handle es sich um gleichwertige Konkurrenzprodukte.
Im November hatte das Landgericht Düsseldorf den Verkauf des Vorgängermodells "Galaxy Tab 10.1" aufgrund der Verletzung von Apples eingetragenem Geschmacksmuster vorläufig untersagt. Danach hatte Samsung Änderungen am Design des Geräts vorgenommen.
Das Hauptverfahren, bei dem es auch um ein Verkaufsverbot weiterer Galaxy-Modelle geht, ist für den 25. September angesetzt. Die Prozesse in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Rechtsstreits der beiden Konzerne.
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