Rechsstreit

Motorola legt Apple Fesseln an

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Laut Verfügung des Landgerichts Mannheim, darf Apple in seinem deutschen Online-Shop nur noch das iPhone 4S und das iPad mit WLAN verkaufen. Der Konzern hat daraufhin seine älteren Modelle dort herausgenommen. Motorola hatte Apple die Verletzung eines Mobilfunkpatents vorgeworfen.

Apple entfernte laut Medienberichten aufgrund der Verfügung ab sofort das iPhone 3G, iPhone 3G S und iPhone 4 sowie alle UTMS-Modelle des iPads aus seinem deutschen Online-Store. Allerdings würden die Geräte noch im stationären Handel verkauft, wird ein Apple-Sprecher zitiert.

Beim iPhone 4S hat Apple, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt, teils andere Zulieferer mit breiteren Patentlizenzen. Deshalb sei dieses Gerät nicht vom Verkaufsverbot betroffen.

Bereits im Dezember konnte sich Motorola vor dem Landgericht Mannheim gegen Apple durchsetzen – eine Patentverletzung wurde durch das Landgericht festgestellt. Die heutige Verfügung richtet sich gegen Apple Sales International in Irland, das den Online-Shop von Apple in Europa unterhält. Apple kündigte prompt an, gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vorzugehen. Der Konzern ist der Auffassung, dass Motorola das fragliche Patent (das seit sieben Jahren ein sogenanntes Industrie-Patent ist) zu akzeptablen Bedingungen lizenzieren müsse.

Apple muss sich derzeit weltweit in mehreren Patentstreitfällen vor Gericht mit Konkurrenten wie etwa Motorola und Samsung auseinandersetzen. In Deutschland laufen Verfahren in Mannheim, Düsseldorf und München.