IVW - ePaper werden Bestandteil der verkauften Auflage

Freude für alle Printwerbeträger mit digitaler Ausgabe

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) veröffentlicht künftig die verkaufte Auflage gedruckter Zeitungen und Zeitschriften in Summe mit den Absatzahlen identischer digitaler Ausgaben der Presseerzeugnisse (ePaper), die online verkauft werden. Die Regelung tritt mit der Bekanntgabe der Zahlen für das 2. Quartal 2012 für alle elektronischen Vertriebswege und Plattformen in Kraft. 
Die IVW erhebt, prüft und veröffentlicht laut Pressemitteilung bereits seit 2003 die Verbreitungsdaten von ePapern als digitale Versionen von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln, die jedoch von der Prüfgemeinschaft bislang ausschließlich gesondert ausgewiesen wurden. Die geänderten Richtlinien bieten den Verlagen die Möglichkeit, digitale Ausgaben IVW-angeschlossener Presseprodukte unter neu festgelegten Bedingungen unmittelbar in die Auflagenmeldungen einzubeziehen und damit dem Markt die angebotene Gesamt-Werbeträgerleistung eines Pressetitels einschließlich elektronischer Verkäufe vorzuweisen.

Zur Auflagenmeldung an die IVW können weiterhin ausschließlich bezahlte ePaper-Zugangsrechte geltend gemacht, nunmehr aber mit den Exemplaren der verkauften Auflage (aufgeschlüsselt nach Abonnement, Einzelverkauf und Sonstigem Verkauf) aufsummiert werden. Die Transparenz bleibt gewahrt: die anteiligen Verkäufe der elektronischen Ausgaben werden von der IVW künftig in zusätzlichen Rubriken "davon ePaper" ausgewiesen.

"Der Verkauf eines gedruckten Exemplars und der eines ePapers zählen für die Auflagenkontrolle der Pressetitel ab April gleich. Als Grundvoraussetzung hierfür haben wir die Identität von gedruckter und digitaler Ausgabe bekräftigt und präzisiert. Für die Aktualisierung von redaktionellen und werblichen Inhalten, Formatanpassungen und zusätzlichen Nutzungsfunktionen der ePaper-Ausgabe gibt es sehr enge Grenzen. Verkäufe 'klassischer' ePaper-Angebote sind jedoch grundsätzlich über alle digitalen Angebotsplattformen mit den neuen Regeln vereinbar", lässt sich IVW-Geschäftsführer Michael Schallmeyer zitieren.