USA

Oberster Gerichtshof der USA stärkt Urheberrecht

22. Januar 2012
von Börsenblatt
Der für Verfassungsfragen zuständige Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat in einer Grundsatzentscheidung die Position von Rechteinhabern gestärkt. Mit 6 zu 2 Stimmen entschieden die Richter, dass in den USA frei verfügbare Werke (vor allem aus dem Ausland) nachträglich unter den Schutz des Urheberrechts gestellt werden dürfen, wenn die Schutzfrist nicht abgelaufen ist.

In dem von der Internationalen Verleger-Union mit Unterstützung des Börsenvereins angestrengten Prozess ging es um den Schutz von Werken, die wegen fehlender Eintragung in das US-Copyright-Register als "gemeinfrei" eingestuft wurden. Die Richter hatten zu entscheiden, ob der US-Kongress rechtmäßig gehandelt habe, als er ausländische Werke, die frei verfügbar ("public domain") waren, nachträglich wieder unter den Schutz des Copyrights gestellt hatte. Dem Verfahren vor dem Supreme Court lag ein Prozess zugrunde, den der Plattformbetreiber Golan gegen Rechteinhaber geführt hatte.

Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang hob hervor, dass mit dem Richterspruch "verfassungsrechtlich verbindlich festgestellt" worden sei, dass urheberrechtlich geschützte Werke, die in den USA aufgrund der dortigen früheren Rechtslage bereits einmal gemeinfrei waren, "heute dort zulässigerweise wieder Urheberrechtsschutz genießen".