AG Publikumsverlage

Verleger wollen drei Bestsellerlisten

19. Januar 2012
von Börsenblatt
Die Arbeitsgemeinschaft der Publikumsverleger hat sich auf ihrer Jahrestagung in München mehrheitlich für eine dritte „Spiegel“-Bestsellerliste ausgesprochen. In dieser sollen nach dem Willen der Verleger künftig Paperbacks aufgeführt werden. Offen ist, ob der „Spiegel“ sich aufgrund des Votums von seinen bisherigen Plänen abbringen lässt.

Das Magazin hatte zuletzt angekündigt, seine Bestsellerlisten zu modifizieren und für die wöchentlich abgedruckten Rankings "Belletristik" und "Sachbücher" ab Mitte des Jahres nur noch fest gebundene Bücher und keine Paperback-Titel mehr zu berücksichtigen, dadurch sollten „Irritationen der Kunden" vermieden werden.

Die Beschränkung auf zwei Listen, "Hardcover" einerseits und "Taschenbuch/Paperback" andererseits, hatte der „Spiegel" mit einem entsprechenden Votum des Handels begründet. Vielen Buchhändlern seien jedoch die Konsequenzen einer solchen Begrenzung nicht bewusst, sagte jetzt in München Random House-Vertriebsgeschäftsführerin Claudia Reitter. In den kommenden Wochen wollen Verlage ihre Handelspartner von den Vorzügen einer dritten Liste überzeugen.