Ein Verlag kann Zuschüsse für bis zu zehn Übersetzungen beantragen. Förderfähig sind nur belletristische Werke, unabhängig davon, welcher literarischen Gattung sie angehören. Es muss sich um Übersetzungen aus den Literaturen der EU-Länder handeln. Dazu kommen die Länder, mit denen Assoziationsabkommen bestehen: Island, Norwegen, die Türkei, Serbien, Kroatien, Mazedonien. Das zu übersetzende Originalwerk muss bereits erschienen sein, auch ältere Literatur wird akzeptiert - allerdings keine Neuübersetzungen.
Im vergangenen Jahr haben sich 301 Verlage um eine Förderung beworben (nur 7 davon aus Deutschland) - 95 wurden berücksichtigt (darunter 2 deutsche Verlage). Über 2,77 Mio Euro wurden verteilt, im Durchschnitt also mehr als 29.000 Euro pro Verlag. Damit werden 495 Übersetzungen finanziert.