In ihrem Klageschreiben unterstreicht die Authors Guild den kommerziellen Zweck des Scanprojekts von Google. Es verfolge den Zweck, sich im Suchmaschinenmarkt mit Hilfe von Inhalten aus Bibliotheken und anderen Quellen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und Kunden auf seine Website zu locken. Google habe dabei komplette Werke ohne Erlaubnis und ohne Vergütung kopiert und diese nicht gegen unrechtmäßige Verbreitung geschützt.
Der Ausgang des Verfahrens ist noch nicht absehbar, zumal Google sich bei seinem Bibliotheksprojekt auf den durch das US-Copyright gedeckten "Fair Use" beruft. Am Ende könnte aber eine Verurteilung Googles wegen Urheberrechtsverletzung stehen. Google hat jetzt bis Januar Zeit, um die Klageschrift der Authors Guild zu erwidern.
Die Verlegervereinigung AAP hat noch keine Klage eingereicht. Offenbar verhandeln Verleger und Google immer noch über einen separaten Vergleich. Dass dieser kurz bevorstehe, hatten die Parteien ebenfalls am 15. September bei der Status-Konferenz bekannt gegeben.