In der letztinstanzlichen Berufungsverhandlung am 29. November habe die vorsitzende Richterin vom Kläger verlangt, zu Protokoll zu geben, ob er ein Mitglied der N’drangheta (Vereinigung der kalabrischen Mafia) sei oder nicht, so der Droemer-Verlag. "Nein, das sei er nicht, auch nie gewesen, und nein, er wisse auch nicht, warum er jahrelang in den BKA-Berichten zur organisierten Kriminalität in Deutschland vorkomme", soll Pitanti zu Protokoll gegeben haben.
Verlagssprecher Carsten Sommerfeldt: "Dass der Verlag trotz dieser Berichte der obersten deutschen Ermittlungsbehörde, die Reskis Recherchen zugrunde lagen, verurteilt wurde, ist ein Skandal und verletzt die Pressefreiheit." Der Verlag werde gegen dieses Fehlurteil Verfassungsbeschwerde einlegen.