Das Internet und die darauf beruhenden Kommunikationsmöglichkeiten bieten dem Buchhandel vielfältige Möglichkeiten, mit bestehenden Kunden den Kontakt zu pflegen und darüber hinaus an neue Interessenten heranzutreten. Dabei sei allerdings rechtlich nicht alles erlaubt, was technisch geht, so die Rechtsabteilung des Börsenvereins. Dies müsse gerade für die Werbung mit E-Mails gelten, für die der Gesetzgeber besondere Rahmenbedingungen geschaffen hat. Hiermit sollte einer sich ausweitenden werblichen Ansprache durch E-Mails begegnet werden, deren unschöne Seite übervolle Mail-Postfächer und nervenaufreibendes Trennen wichtiger von unwichtiger Post waren.
Über die Voraussetzungen, unter denen Werbung durch E-Mails zulässig ist, informiert ein aktuelles Merkblatt der Rechtsabteilung ("Rechtliche Rahmenbedingungen der Werbung durch E-Mails. Hinweise für Verlage und Buchhandlungen"), das im
Mitgliederbereich der Börsenvereinswebsite unter der Rubrik "Internet-Buchhandel" abrufbar ist.