Urheberrecht

"Verwaiste" Werke behindern Digitalisierungsprojekt

26. Februar 2015
von Börsenblatt
Der deutsche Bibliotheksverband begrüßt den aktuellen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zu "verwaisten" Werken.

Eine europäische Richtlinie sei am besten geeignet, die erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen, um die Werke zu digitalisieren und sie dann allen europäischen Bürgern zur Verfügung zu stellen. "Besonders positiv ist, dass der Richtlinienvorschlag auch audiovisuelle Werke einbezieht", so der Bibliotheksverband. Generell sei eine gesetzliche Regelung dieses Problems eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek und der europäischen digitalen Bibliothek Europeana, so der Bibliotheksverband.

"Unser Problem ist, dass wir bei verwaisten Werken derzeit einfach keinen Ansprechpartner haben, den wir um die Erlaubnis fragen können, ein Werk zu digitalisieren und online zu stellen. Wertvolle Schätze bleiben so für das Internet-Zeitalter verloren," erklärt Monika Ziller, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes. "Nach unseren Schätzungen sind ein sehr großer Teil der Titel in deutschen Bibliotheken 'verwaist'. Das Problem ist also enorm. Dass sich nun auch der europäische Gesetzgeber der Sache annimmt, ist nicht zuletzt auf die gute Lobbyarbeit vom dbv und unseren europäischen Partnerverbänden, EBLIDA und LIBER, zurückzuführen."

Vor einigen Wochen hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Regelung von "verwaisten" Werken vorgestellt. Der Vorschlag sieht vor, dass Werke, bei denen der Rechteinhaber auch nach einer sorgfältigen Suche im Land der Erstveröffentlichung nicht ermittelbar sind, für ganz Europa rechtsverbindlich für "verwaist" erklärt werden. Bibliotheken und andere öffentliche Kulturinstitutionen dürfen solche Werke dann digitalisieren und online stellen.