Preisbindung

Börsenverein klagt gegen Ebay-Rabattaktion

8. Mai 2020
Redaktion Börsenblatt
Sind die Rabattaktionen bei Büchern von Ebay preisbindungswidrig? Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will diese Frage in einem ordentlichen Gerichtsverfahren klären lassen, hat eine Klage gegen Ebay beim Landgericht Wiesbaden eingereicht.

Im Januar 2020 hatte der Verband eine einstweilige Verfügung gegen Ebay erwirkt, da die Plattform vor Weihnachten mit Rabatten auf preisgebundene Bücher geworben hatte. Um eine grundsätzliche Entscheidung in dem Fall zu erreichen, hat der Verband nun beim Landgericht Wiesbaden Klage gegen Ebay wegen Verstoß gegen die Preisbindung erhoben. Das Verfahren sei auch von Bedeutung, weil das Landgericht mittlerweile dem Widerspruch von Ebay gegen die einstweilige Verfügung aus formalen Gründen stattgegeben habe, heißt es in einer Presseinformation des Börsenvereins.

Ebay hatte am 8. Dezember 2019 auf seinem Marktplatz mit "10 Prozent Adventsrabatt" geworben und diesen auch auf preisgebundene Bücher gewährt. Die Online-Plattform hatte ihr Vorgehen unter anderem mit dem Argument verteidigt, dass sie selbst die rabattierten 10 Prozent des Kaufpreises gegenüber dem oder der Verkäufer*in ausgleiche. Diese*r erhalte deshalb den vollständigen gebundenen Kaufpreis. Nach Ansicht des Börsenvereins und seines anwaltlichen Vertreters, Preisbindungstreuhänder Prof. Dr. Christian Russ, werde durch solche sogenannten drittfinanzierten Preisnachlässe ein vom Gesetz verbotener Preiswettbewerb begründet und dadurch die Buchpreisbindung umgangen.

Das Landgericht Wiesbaden war dieser Argumentation gefolgt und hatte im Januar eine einstweilige Verfügung gegen Ebay erlassen. Gegen diese Entscheidung hatte Ebay Widerspruch eingelegt, dem das Landgericht mittlerweile stattgegeben hat. Dabei sei das Gericht nicht inhaltlich auf den Fall eingegangen, sondern habe auf "fehlende Dringlichkeit" verwiesen, so der Börsenverein. Die Begründung: Ebay habe bereits 2018 eine vergleichbare Rabattaktion ("Herbst-Sale") durchgeführt, gegen die der Börsenverein nicht vorgegangen sei.

"Drittfinanzierte Preisnachlässe beschäftigen den Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder schon seit Jahren", sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. "Vom nun anstehenden Hauptsacheverfahren gegen Ebay versprechen wir uns eine endgültige Klärung im Sinne der Preisbindung."