Entsprechende Anfragen und Vorschläge muss die VG Wort aus organisatorischen und rechtlichen Gründen zurückweisen. Bereits für die normale Ausschüttungsprozedur benötige man alle Kräfte – dies sei derzeit wegen der außerordentlichen Arbeitsbedingungen nicht zu gewährleisten.
Außerdem, so die VG Wort, könne man derzeit die gesetzlich und satzungsgemäß vorgeschriebenen Gremienentscheidungen, ohne die eine ordnungsgemäße Hauptausschüttung nicht vorgenommen werden darf, nicht treffen. Auch diese Gremiensitzungen seien derzeit nicht durchführbar.
Der Sozialfonds der VG Wort kann Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen gewähren. Für den Antrag sind Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig. Weitere Informationen sind unter https://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/sozialfonds.html sowie die Richtlinien unter https://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/merkblaetter.html zu finden.
Die finanzielle Ausstattung des Sozialfonds sei allerdings satzungsgemäß vorgeschrieben und beschränkt, so die Verwertungsgesellschaft.