70 Jahre Rechtsstaat
Uwe Wesel ist nicht nur in Juristenkreisen als kritischer und streitbarer Kopf bekannt. In seinen Publikationen pflegt er einen literarischen Stil, den man bei vielen seiner Kollegen vermisst. Seine jetzt bei C. H. Beck erschienene "Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland" (278 S., 29,80 Euro) ist in einem lesbaren, auch für Laien verständlichen Ton geschrieben. Das Buch ist nach Auskunft des Autors die erste Rechtsgeschichte der Bundesrepublik überhaupt. 70 Jahre nach der Gründung hat sich das Rechtssystem des Staats so entwickelt, dass eine historische Darstellung auch wirklich ihren Namen verdient.
In vier Teilen widmet sich das Buch der Besatzungszeit, der Ära Adenauer und Erhard, der Zeit der ersten Großen Koalition, den Jahren nach der Wiedervereinigung. Dabei geht Wesel zunächst auf die Zeit der alliierten Besatzung mit Entnazifizierung und Nürnberger Prozessen ein und beschäftigt sich mit der Entstehung des Grundgesetzes und dem Aufbau der Gerichtsbarkeit. Um die weitere Rechtsentwicklung zu beschreiben und historisch einzuordnen, stellt Wesel häufig grundlegende Entscheidungen der obersten Gerichte vor – darunter das SRP- und das KPD-Verbot des Bundesverfassungsgerichts sowie zahlreiche Urteile zum Sozial-, Arbeits- und Streikrecht, aber auch zu vielen anderen Rechtsgebieten. Ein besonderes Augenmerk richtet Wesel auf juristische Streitfragen wie etwa die der Notstandsgesetze oder die der Verjährung von NS-Verbrechen.
Geschichte des Arbeitsrechts
Wie sich das moderne Arbeitsrecht von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart entwickelt hat, dokumentiert der Regensburger Emeritus Reinhard Richardi in seinem Band "Arbeitsrecht im Wandel der Zeit. Chronik des deutschen Arbeitsrechts" (C. H. Beck, 196 S., 29,80 Euro). Er befasst sich darin zunächst mit der durch die industrielle Revolution verursachten sozialen Frage, die eine rechtliche Regelung verlangte. Die Gewährung der Vereinigungsfreiheit, die Zulassung von Gewerkschaften, aber auch die Sozialgesetzgebung Bismarcks waren erste wesentliche Schritte. In den weiteren Abschnitten schildert Richardi die Entwicklung des Arbeitsrechts in der Weimarer Republik, der NS-Zeit, in der alten Bundesrepublik und den Nachwendejahren. Eine informative Zeitreise, auch durch vergangene Arbeitswelten.
Auf den Begriff gebracht
Zur Klärung von Rechtsbegriffen konsultieren Zeitgenossen meistens das Internet. Oft sind sie allerdings durch die Fülle von Informationen und die Formulierungen im komplexen Juristendeutsch überfordert. Für alle, die sich kurz und kompetent über Rechtsbegriffe und -zusammenhänge informieren wollen, ist daher das handliche "Rechtslexikon" aus dem Verlag J. H. W. Dietz Nachf. in Bonn zu empfehlen (320 S., 22 Euro). In mehr als 1.400 Stichwörtern, 26 Tabellen und Schaubildern informiert das Werk über alle wichtigen Rechtsgebiete – vor allem solche, die in das tägliche Leben eingreifen: Zivilrecht (wie etwa Erbrecht), Arbeitsrecht, öffentliches Recht, Sozial- und Strafrecht.