Kooperationspartner sind der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di und der Informations- und Technologieanbieter MVB als Betreiber des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB), wie aus der Presseinformation von Börsenverein und VdÜ hervorgeht.
Das Best-Practice-Papier klärt über Mindeststandards auf und gibt Empfehlungen zur Nennung bei der Vermarktung, in den Metadaten und bei der Lizenzvergabe. Die Verbände empfehlen die genannten Beispiele ausdrücklich.
So sei etwa bei gedruckten Büchern "der Übersetzer / die Übersetzerin auf der Haupttitelseite zu nennen", heißt es darin. Und wünschenswert sei eine "Kurzvita des Übersetzers / der Übersetzerin unter der Autorenvita im Klappentext". Angeführt wird auch der Wunsch der Übersetzer/innen "die von außen sichtbare Nennung auf der Vorderseite (U1), behelfsweise auf der Rückseite (U4)".
Das Papier steht zum freien Download bereit.
Die Handreichung ergänzt den im Mai dieses Jahres verabschiedeten Übersetzernormvertrag (siehe Archiv), den die Verbände als Muster für die Vertragsbeziehung zwischen Verlagen und Übersetzern und Übersetzerinnen empfehlen. Er berücksichtigt die Interessen beider Parteien und regelt ihre Rechte und Pflichten.