Als Grund führt die Deutsche Post in einer Mitteilung an, dass die vorgesehenen geänderten Preise und neue Maximalmaße (L: 353 x B: 250 x H: 50 mm), "für einige Kunden, insbesondere aus dem Buchhandel, Herausforderungen mit sich bringen, die dazu führen, dass die Umstellung beim Versand nicht rechtzeitig zu diesem Stichtag erfolgen kann". Daher habe man sich dazu entschlossen, den Kunden eine Übergangsfrist bis zum Jahresende einzuräumen und in dieser Zeit auch die bisher angebotenen sechs Produkte im Bereich der Bücher- und Warensendungen weiter anzunehmen und zu befördern.
Zum 1. Juli treten die weitgehenden Änderungen im Bereich der Bücher- und Warensendungen daneben in Kraft − mit den beiden neuen Produkten: Die "Bücher- und Warensendung bis 500 Gramm" und die "Bücher- und Warensendung bis 1000 Gramm" (siehe Archiv). Dies war auf heftige Kritik aus der Buchbranche gestoßen.
Was heißt das nun in Bezug auf die Übergangsfrist? Neben den beiden neuen Produkten, die wie gesagt zum 1. Juli eingeführt werden, könnten Kunden parallel bis zum Jahresende auch die sechs bisherigen (zwei Büchersendungs- und vier Warensendungsprodukte) nutzen, erklärt ein Post-Sprecher auf Anfrage von Börsenblatt Online. Und das zu den bisherigen Bedingungen (bei Maßen, Gewichten und Preisen). Damit gebe es ab 1. Juli in der Übergangsfrist acht Produkte, so der Sprecher. Die alten Produkte werde man allerdings nicht mehr aktiv bewerben. Ist denn dann überhaupt damit zu rechnen, dass die neue "Bücher- und Warensendung" genutzt wird? Man werde beobachten, wie die beiden neuen Produkte von den Kunden angenommen werden, so der Sprecher.
Umstellung ab Januar 2020
Ab dem 1. Januar 2020 werde die Deutsche Post nur noch die beiden Produkte "Bücher- und Warensendung bis 500 Gramm" (1,90 Euro) und die "Bücher- und Warensendung bis 1000 Gramm" (2,20 Euro) für den Versand von Büchern und Waren akzeptieren, heißt es weiter.
Der Versand (frankiert mit Briefmarken, Einwurf in den Briefkasten) funktioniert bei uns bisher ohne Probleme, wir hatten noch keine Rückläufer.
Zur Zeit werden Warensendungen von der Post nach der alten Regelung wieder zurückgeschickt mit der Begründung , das diese nicht ausreichend frankiert sind. (alles richtig gemacht, Gewicht unter 1000 gr. offen verschickt, Abmaße eingehalten, Frankierung nach Angaben der Post)
Als Grund dafür wird angegeben, das neue Briefmarken, die nach dem 1.7.2019 gekauft wurden , zur Frankierung verwendet wurden. Steht nirgends offiziell auf der Postseite beschrieben. Diese Regelung bekommen die Mitarbeiter nur intern und sie wissen auch, das diese Regelung nicht offiziell ist.
Hatte zwar heute die Warensendung mit dem Hinweis der alten Regelung wieder dem Postboten mitgegeben und bin mal gespannt, wann die nächsten Rückläufer wieder kommen.
Beschwerde bei der Verbraucherzentrale und Bundensnachrichtenagentur habe ich heute auch gleich eingereicht.