Das Verbot gegen die beiden Vereinigungen stütze sich auf § 3 Absatz 1 und Absatz 3 in Verbindung mit §§ 17, 18 Satz 1 des Vereinsgesetzes, so die Presseinformation des Bundesinnenministeriums. Die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und die MIR Multimedia GmbH werden danach als Teilorganisationen der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten und aufgelöst.
Das Verbot reihe sich in die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der PKK ein. Der Bundesgerichtshof hat die PKK als Terrororganisation eingestuft. "Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen", so Bundesinnenminister Horst Seehofer.
Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetrieb kämen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. "Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag werden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit werden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt", so das Ministerium.
Die PKK sei in Deutschland mit ca. 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Sie nutze Deutschland als Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung. Dagegen werde durch die deutschen Sicherheitsbehörden immer wieder mit großem personellem und sachlichem Aufwand vorgegangen.
Die Verbotsbehörden des Bundes und der Länder hätten seit 1993 die PKK selbst und weitere 52 ihr zuzurechnende Organisationen verboten. Das BMI habe zuletzt 2008 den PKK-Fernsehsender Roj-TV mit einem Betätigungsverbot für Deutschland belegt.
Oder sind in Deutschland die Bücher von Abdullah Öcalan verboten?
Wann kam es in Deutschland zuletzt vor, dass die gesamte Produktion eines Verlags und Buchvertriebs beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen wurde? Wen trifft es als nächsten? Es ist unsere Pflicht, die legal operierenden Exilverlage vor den Diktaturen ihrer Länder zu schützen, damit sie dort unterdrückte Werke veröffentlichen können.
Ich hoffe, der Börsenverein reagiert entschieden ...
Auf unserer jüngsten Tagung in München am 23. Januar haben wir über die neuesten Erkenntnisse gesprochen, nachdem uns die Stellungnahme des Anwalts des Verlages vorlag. Da weder ein Buch noch ein Mitarbeiter des Verlages je juristisch belangt worden sind, fragen wir uns, was der juristische Beleg für die Beschlagnahmung der gesamten Buchproduktion und nun das Verbot ist. In dem kurdischen Verlag sind viele kritische türkische Autoren publiziert worden, darunter Yaşar Kemal, Orhan Pamuk und Aslı Erdoğan, die wir in der Vergangenheit solidarisch unterstützt haben. Wenn jetzt vom Innenministerium angegeben wird, dass unter dem „Tarnmantel als Verlagsbetrieb sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugutekommen“, so erwarten wir dafür klare Belege.
Hier handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die Meinungs- und Publikationsfreiheit in Deutschland, was nicht einfach hingenommen werden kann.
Christoph Links, gemeinsam mit Michael Lemling Sprecher der IG Meinungsfreiheit im Börsenverein
Jaja, kleine Verlage in Deutschland sind hochprofitabel. Sie überleben nicht nur, sondern können ihren wirtschaftlichen Ertrag der nachhaltigen Stärkung von Terrororganisationen und dem systematischen aushöhlen von Vereinsverboten widmen.
An den Haaren herbeigezogene Begründung. Absurd!
Also muss wirtschaftliche Unterstützung der PKK herhalten. Dass ein solcher Verlag nennenswerten Erträge abwerfen kann, Ist kaum vorstellbar. Eher schon, dass dieses Konstrukt bemüht wurde, um den ganzen Betrieb einzustellen. Und damit Zensur auszuüben, die es bei uns (eigentlich) gar nicht gibt.
Wir als MVV liefern ca. 70 Kleinverlage aus und kämpfen zusammen mit den Verlagen das diese überleben. Ich kenne in den 35 Jahren meiner Tätigkeit als Kleinverlag und als Dienstleister für kleine Verlage kaum einen Kleinverlage der nennenswerte Gewinne erwirtschaftet.
"Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag werden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt."
Der ein oder andere Kleinverlag in Deutschland wird dies als Hohn und Verlogenheit aus dem Innenministerium verstehen.
Bücher verbieten und ganze Verlage ist in dem Land der Dichter und Denker unwürdig.
Heinrich Heine lässt in seiner Tragödie "Almansor" Hassan sagen:
"Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen."
In der Tragödie waren es Christen die den Koran verbrennen ließen und spielt im 15. Jahrhundert.
Meiner Meinung nach werden Grundrechte ausgehebelt um eine schreckliche Kurdenpolik der Türkei zu unterstützen.
Welches Buch aus dem Verlag war auf dem Index? Welcher Autor wurde rechtkräftig in Deutschland verurteilt? Wieviel Geld erwirtschaftete der Verlag?
Wieviel Umsatz muss der Kleinverlag er gemacht haben wenn in Deutschland ein Verlag 72 Mio. machen muss um 300.000 zu verdienen (siehe Börsenblatt 14.2.2019)
Wir sollten mal die 30.000 Jesiden fragen die 2014 durch Kurden gerettet wurden.
Geschichtslos, demokratiefeindlich und nicht den Werten des Grundgesetzt verpflichtet so erscheint mir das Vorgehen gegen einen Verlag.
Eigentlich sollte das Innenministerium wissen das fdGo nicht freiheitlich demokratische Gunzordnung heißt – denn wir leben in einer Demokratie und nicht in einem Schweinestall.