Wegen PKK-Nähe

Bundesinnenminister verbietet Mezopotamien Verlag

12. Februar 2019
Redaktion Börsenblatt
Bundesinnenminster Horst Seehofer hat den Mezopotamien Verlag und Vertrieb sowie MiR Multimedia verboten. Seit den frühen Morgenstunden werde das Verbot in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen vollzogen, wie das Ministerium mitteilt.

Das Verbot gegen die beiden Vereinigungen stütze sich auf § 3 Absatz 1 und Absatz 3 in Verbindung mit §§ 17, 18 Satz 1 des Vereinsgesetzes, so die Presseinformation des Bundesinnenministeriums. Die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und die MIR Multimedia GmbH werden danach als Teilorganisationen der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten und aufgelöst.

Das Verbot reihe sich in die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der PKK ein. Der Bundesgerichtshof hat die PKK als Terrororganisation eingestuft. "Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen", so Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetrieb kämen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. "Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag werden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit werden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt", so das Ministerium.

Die PKK sei in Deutschland mit ca. 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Sie nutze Deutschland als Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung. Dagegen werde durch die deutschen Sicherheitsbehörden immer wieder mit großem personellem und sachlichem Aufwand vorgegangen.

Die Verbotsbehörden des Bundes und der Länder hätten seit 1993 die PKK selbst und weitere 52 ihr zuzurechnende Organisationen verboten. Das BMI habe zuletzt 2008 den PKK-Fernsehsender Roj-TV mit einem Betätigungsverbot für Deutschland belegt.