Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments, intern JURI genannt, hatte am 20. Juni unter anderem eine Kompromissfassung des Artikels 12 der geplanten Urheberrechts-Richtlinie für den digitalen Binnenmarkt angenommen, in der die Beteiligung von Verlagen an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften (in Deutschland insbesondere der VG Wort) wieder ermöglicht werden soll. Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses betreffen auch andere verlagsrelevante Themen wie das Text & Data Mining (Art. 3), die Veranschaulichung im Unterricht (Art. 4) und Vergriffene Werke (Art. 7–9). Außerdem votierte der JURI für ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Art. 13) und eine Plattform-Regulierung (Art. 11, Stichwort "Upload-Filter").
Die Verbände und Institutionen der Kultur- und Medienwirtschaft appellieren nun an das EU-Parlament, die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses mit ihrem Votum zu unterstützen: "Entscheiden Sie sich für die Zukunft einer vielfältigen, wirtschaftlich starken europäischen Kultur- und Medienlandschaft. Bestätigen Sie das Mandat des Rechtsausschusses."
Den Appell mit dem Hashtag #vote4jurireport finden Sie auf der Website der Gema.
roe