Im Verfahren vor dem Verfassungsgericht ging es um die Frage, ob Verlage eine Vergütung erhalten können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war seit Ende der 1950er Jahre gelebte Praxis. Der BGH hatte den Verlagen ihre Ansprüche 2016 in einem gegen die Verwertungsgesellschaft (VG) WORT ergangenen Urteil jedoch aberkannt.
"Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit sind sämtliche Möglichkeiten, auf dem Rechtsweg eine Wiederherstellung der Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften für gesetzlich erlaubte Nutzungen ihrer Werke zu erreichen, ausgeschöpft", erklärte dazu der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis. "Verlage brauchen kurzfristig eine gesetzliche Klarstellung, dass ihnen eine Beteiligung an diesen Ausschüttungen zusteht. Andernfalls droht der Zerfall gemeinsamer Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen."
Die zurzeit in Deutschland geltende Übergangsregelung löse das Problem leider nicht. "Mehr denn je sind die Verlage jetzt darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber sich um eine eindeutige nationale Regelung bemüht." Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesichert, sich für eine schnelle gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen. Wir fordern sie auf, den Druck in Brüssel zu erhöhen und zugleich im nationalen Recht tätig zu werden", so Alexander Skipis.
Die ausbleibenden Einnahmen gefährdten die Existenz und Arbeit gerade vieler kleiner Verlage. "Langfristig wird Verlagen nichts übrig bleiben, als an anderen Stellen zu sparen, etwa an der Programmvielfalt oder den Autorenhonoraren. Das kann niemand wollen", führte Skipis weiter aus. "Die bewährte partnerschaftliche Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen leidet schon jetzt massiv unter dem BGH-Urteil. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort haben auf Basis dieser Rechtsprechung keine Zukunft."
Zum Hintergrund der Verfassungsbeschwerde
Der Verlag C.H. Beck hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht, unterstützt vom Börsenverein. Sie richtete sich gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. April 2016, nach dem Verlage kein Recht auf einen Anteil an den Ausschüttungen der VG Wort haben. Mittelbar waren durch diese Entscheidung auch andere gemeinsame Verwertungsgesellschaften von Autoren und Verlagen wie die GEMA, die VG Bild-Kunst oder die VG Musikedition betroffen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Urteil des BGH nun unanfechtbar.
Die benötigte Klarstellung zur Verlegerbeteiligung ist im Entwurf einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt enthalten, dessen Beratungen in Brüssel sich derzeit in der Endphase befinden. Ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt es dem deutschen Gesetzgeber nach Ansicht von Experten inzwischen aber auch ohne die geplante Neuregelung, die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften in Deutschland wieder herzustellen.
Wer schützt eigentlich uns Urheber vor den Lobbyisten? Uns Autorinnen und Autoren bleibt jetzt nur noch die Hoffnung auf bedachte und kluge Richter am EuGH, die dieses unseriöse Spiel der Verlagslobbyisten ein für allemal beenden.
Dieser erste Satz des Beitrags führt in die Irre: Es ging in der Klage darum, die nach geltendem Recht nicht zulässige Beteiligung der Verlage an der Ausschüttung von Kopierabgaben etc. nachträglich absegnen zu lassen.
Es ist auch falsch, im Namen der Verlage von Vergütung für "ihre Werke" zu sprechen - Eigentümer dieser Werke sind nach geltendem Recht ausschließlich die Urheber, sie allein sind auch vergütungsberechtigt. Nichts anderes hat der BGH festgestellt, nichts anderes war bei objektiver Betrachtung zu erwarten.
Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, wenn Börsenverein und VG Wort diese Sachlage weit früher anerkannt hätten und sich, statt jahrelang ein aussichtsloses Verfahren durchzufechten, weit früher um eine angemessene Neuregelung der Gesetzeslage bemüht hätten.
Denn es ist doch unstrittig, dass die Verlage in erheblichem Maße zum Zustandekommen von Publikationen beitragen, und dass ihnen selbstverständlich daraus ein Vergütungsansprüche erwachsen sollte. Dies ist ein Gebot der Fairness, und kein ernst zu nehmender und aufrichtiger Urheber würde dies abstreiten.
Das mal polemische, mal larmoyante Auftreten unserer Branche und ihrer Vertreter hat aber in den vergangenen Jahren viele Autorinnen und Autoren vor den Kopf gestoßen und völlig unnötige Gräben aufgerissen. Hier ist in nächster Zeit einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten, um zu einem Konsens von Urhebern und Verlagen zu gelangen. Wenn sich aber die Haltung der Branche auch weiterhin so formuliert wie im ersten Satz dieses Beitrags, stehen die Chancen auf einen solchen Konsens nicht gut.
Natürlich ist es für Autoren subjektiv „besser“, mehr Geld von der VG Wort zu bekommen (und auch über den konkreten Verteilschlüssel hätte man sicher diskutieren können), aber so zu tun, als hätten alle Beteiligten schon immer die geltenden Gesetze ignoriert und müssten halt jetzt mit den Konsequenzen leben, ist sicher auch eine gar zu grobe Vereinfachung dieser komplexen Materie.
Warum stehen den Verlagen dafür keine anteiligen Ausschüttungen zu?
Braucht es dafür eigene Verwertungsgesellschaften? Brauchen wir in Zukunft eine VG Layout, VG Schriftsatz, VG Lektorat?
1.Das die Praxis und die eindeutige Rechtslage, von allen Instanzen bestätigt, jahrzehntelang nicht im Einklang waren, ist ein höchstrichterlich bestätigter Fakt und kein bedauerlicher Unfall. Faktisch liegt hier mit ein jahrelang praktizierter Rechtsbruch vor. Das ist ein Umstand, den ich als Bürger für unerträglich halte. Das "Problem" wenn es denn eines ist hätte sein Jahren aufgeräumt werden
können und müssen.
2. Ich versteh nicht, warum die Juristen des Verbandes so viel Zeit auf ein Verfahren verschwendet haben, das ein Laienrichter beim ersten Blick in das
Gesetz eindeutig entscheiden konnte. Das juristische Ergebnis war völlig vorhersehbar und ebenso die Notwendigkeit der Problemlösung auf politischer Ebene. Aus meiner Sicht wurden Jahre für eine sinnvolle Lösung an die Instanzenweg verschwendet.