Klagen gegen VG Wort

Zwei Urheber fechten Beschlüsse an

4. Mai 2017
Redaktion Börsenblatt
Die VG Wort hat den Eingang zweier Klagen gegen Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 26. November 2016 bestätigt.

Diese seien bereits vor Ostern bei der Verwertungsgesellschaft eingegangen, sagte eine Sprecherin. Mit der ersten Klage verfolge ein Übersetzer das Ziel, das von der Mitgliederversammlung verabschiedete Verzichtsverfahren für unwirksam zu erklären. Das Verzichtsmodell sieht vor, dass Urheber zugunsten eines Verlags auf den ihnen nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung ("Vogel"-Urteil) ebenfalls zustehenden Verlegeranteil an den Kopiervergütungen verzichten können.

Klage Nummer 2 enthält den Vorwurf, die VG Wort habe aus früheren Einnahmen Rückstellungen gebildet, um Zahlungsausfälle für die Jahre 2012 bis 2015 (in denen nur noch unter Vorbehalt an Verlage ausgeschüttet wurde) aufzufangen. Rechtskonform wäre es gewesen, diese Einnahmen zu verteilen, so der Kläger (ein Wissenschaftsautor).

Die VG Wort bereite derzeit die Klageerwiderungen vor, hieß es aus München. Die nächsten Gremiensitzungen finden am 19. und 20. Mai in München statt (19. Mai: Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte; 20. Mai: Mitgliederversammlung).