Diese seien bereits vor Ostern bei der Verwertungsgesellschaft eingegangen, sagte eine Sprecherin. Mit der ersten Klage verfolge ein Übersetzer das Ziel, das von der Mitgliederversammlung verabschiedete Verzichtsverfahren für unwirksam zu erklären. Das Verzichtsmodell sieht vor, dass Urheber zugunsten eines Verlags auf den ihnen nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung ("Vogel"-Urteil) ebenfalls zustehenden Verlegeranteil an den Kopiervergütungen verzichten können.
Klage Nummer 2 enthält den Vorwurf, die VG Wort habe aus früheren Einnahmen Rückstellungen gebildet, um Zahlungsausfälle für die Jahre 2012 bis 2015 (in denen nur noch unter Vorbehalt an Verlage ausgeschüttet wurde) aufzufangen. Rechtskonform wäre es gewesen, diese Einnahmen zu verteilen, so der Kläger (ein Wissenschaftsautor).
Die VG Wort bereite derzeit die Klageerwiderungen vor, hieß es aus München. Die nächsten Gremiensitzungen finden am 19. und 20. Mai in München statt (19. Mai: Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte; 20. Mai: Mitgliederversammlung).
Wahrscheinlich sind auch hieran der Entwurf des UrhWissG und die Bibliotheken schuld. Denn die Autoren und die Verlage verstehen sich ja glücklicherweise blendend, oder habe ich da etwas falsch verstanden...?