Was haben "alternative Fakten" mit dem Urheberrecht zu tun? Mehr, als einem auf den ersten Blick bewusst ist. Wenn Regierungen und ihre Pressesprecher dazu übergehen, Tatsachenbehauptungen an die Stelle verifizierbarer Fakten zu setzen oder wenn sie sich in Orwellscher Manier in "Doppeldenk" üben (und je nach Laune Fünfe gerade sein lassen), dann geraten Gesellschaften, die sich auf rechtliche und moralische Wahrheiten gründen, ins Rutschen.
Mehr denn je braucht deshalb die "Bildungsrepublik Deutschland" freie Autoren und eine vielfältige Verlagslandschaft. Mit diesen Worten, bei leicht veränderter Satzstellung, ist ein Appell überschrieben, den mehr als 70 Verleger und Wissenschaftsautoren am 6. Februar im Internet veröffentlicht haben – darunter die Historiker Norbert Frei, Jürgen Osterhammel und Michael Wolffsohn (www.publikationsfreiheit.de). Die Unterzeichner fordern darin ein Urheberrecht, das den Beitrag von Autoren und Verlagen zur Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit sichert. Denn für eine pluralistische und innovative Gesellschaft ist er unabdingbar.
Im Moment scheint der Zug allerdings eher in die andere Richtung zu fahren: Die Rechtsprechung und die Gesetzgebungsverfahren der vergangenen Monate zum Urheberrecht bedeuten – von Ausnahmen wie dem Urhebervertragsrecht abgesehen – eine Aushöhlung und Schwächung der Rechtsposition von Autoren und Verlagen. Daraus spricht immer unverhüllter die Auffassung, dass im Bereich von Wissenschaft und Forschung das privatwirtschaftliche System des Verlegens zum Auslaufmodell erklärt und von einem mit öffentlichen Mitteln finanzierten und staatlich verwalteten Publikationsapparat abgelöst werden soll. In der Konsequenz würde dies – und da sind Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit unmittelbar berührt – das Ende einer unabhängigen, aus individueller Initiative erwachsenen Verlagslandschaft bedeuten, und damit auch den Wegfall eines dem staatlichen Zugriff entzogenen Korrektivs. Es wäre zugleich der Zusammenbruch der »gesamten bestehenden Publikations-Infrastruktur vom Autor über den Verlag bis zum Fachbuchhandel«, so eine Warnung des Appells.
Vor diesem Hintergrund würde das Interesse privater Unternehmer, Angebote für den akademischen Markt zu entwickeln, erlöschen, befürchtet Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. "Wissenschaftliche Autoren werden mangels eines starken Urheberrechts kaum mehr kompetente Partner für optimale Veröffentlichungen finden." Die bislang der Gesellschaft zur Verfügung stehende Vielfalt an hochwertiger und bestens zugänglicher Literatur werde vom Markt verschwinden, so Skipis. "Inwieweit die öffentliche Hand eine ähnlich effiziente und wettbewerbsfähige Verlagslandschaft aufbauen kann wie private, marktwirtschaftlich motivierte Unternehmen, ist mehr als fraglich."
Nach dem VG-Wort-Desaster, das der Bundesgerichtshof mit dem sogenannten Vogel-Urteil vom 21. April angerichtet hatte und das die Verlage zu Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe verpflichtet, konfrontiert die Bundesregierung die Verlage nun mit dem Entwurf des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissenG), das die bestehenden Schrankenregelungen (Urheberrechtsausnahmen) zugleich systematisiert und drastisch ausweitet. Zu einem Zeitpunkt also, an dem unklar ist, wie die Nutzungen, die bisher pauschal durch die Verwertungsgesellschaften (VG Wort, VG Bild-Kunst) vergütet wurden, künftig kompensiert werden sollen. (Die vor Weihnachten verabschiedete nationale Übergangslösung sieht laut Börsenverein keinen verbindlichen Beteiligungsanspruch vor, sondern setzt die Zustimmung des Autors zur Beteiligung des Verlags voraus.)
Der Appell warnt vor den Folgen einer extensiven Ausnahme-Praxis: Wenn die professionelle Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in großen Teilen vom Urheberrechtsschutz ausgenommen werde, werde die Leistung von Autoren und Verlagen entwertet. Ein Blick auf die Vorschläge des Gesetzentwurfs bestätigt diese Einschätzung:
- Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen sollen künftig grundsätzlich bis zu 25 Prozent eines Werks gegen angemessene Vergütung nutzen können. Ausnahme: Schulbücher.
- Unterrichts- und Lehrmedien sollen künftig unter erleichterten Bedingungen hergestellt werden können.
- Für nichtkommerzielle wissenschaftliche Forschung sollen grundsätzlich bis zu 25 Prozent eines Werks gegen angemessene Vergütung genutzt werden können, in einigen Fällen auch mehr.
- Große Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte, die mithilfe von Software ausgewertet werden sollen (Text & Data Mining), dürfen künftig zu diesem Zweck vervielfältigt werden.
- Bibliotheken – und in ähnlicher Weise Archiven, Museen und Bildungseinrichtungen – wird erlaubt, für bestimmte Zwecke Kopien herzustellen, diese zu verbreiten und zu verleihen. "Anschlusskopien" an Terminals sollen in bestimmtem Umfang zulässig sein.
- Die in dem Gesetzentwurf aufgeführten Nutzungsbefugnisse sollen Vorrang vor vertraglichen Abreden haben.
- Für die meisten Nutzungen ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Stichproben sollen genügen, um die Werknutzung zu ermitteln.
Noch sind einige Punkte des Gesetzentwurfs nicht geklärt, weil Ressortabstimmung und Verbandsanhörung noch andauern – aber die Tendenz stimmt dennoch bedenklich. Vor allem der Begriff "Anschlusskopie" ist für jeden Autor und jeden Verlag, der nachhaltig Bücher produziert, ein Reizwort. Wenn es so kommt, wie es bereits der Bundesgerichtshof 2015 im Verfahren um Paragraf 52 b Urheberrechtsgesetz (Bereitstellung von Inhalten zu Lehrzwecken an elektronischen Leseplätzen) formuliert hatte – dass die Vervielfältigung von Bildschirminhalten (nach Paragraf 53 UrhG) und somit die "Anschlusskopie" erlaubt sei –, dann würde dies vor allem den Markt für Lehrbücher zusammenbrechen lassen.
Sorgen bereitet den Verlagen auch eine weitere Entwicklung des akademischen Publizierens: die flächendeckende Ablösung des klassischen Subskriptionsmodells durch Open Access, wie sie vor allem die von 560 Forschungseinrichtungen getragene Initiative OA 2020 fordert. Ihren Geist atmet auch das Strategiepapier zu Open Access, dass Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im September veröffentlicht hatte. Darin heißt es unter anderem, dass "Open Access schrittweise zu einem Standard des wissenschaftlichen Publizierens" werden soll – und zwar unterschiedslos in den Geistes- wie in den Naturwissenschaften. Als Realität im STM-Segment (Science, Technology, Medicine) mag diese Form der direkten, durch Autoren oder Institutionen finanzierten Zugänglichmachung nicht aufzuhalten sein – was aber die Unterzeichner des Appells beunruhigt, ist die Tatsache, dass Wissenschaftler in einem staatlich gelenkten Open-Access-System nicht mehr frei darüber entscheiden dürfen sollen, wo und in welcher Form sie künftig veröffentlichen können. Dies bedeute einen "unmittelbaren Verlust eines ihrer Grundrechte".
Dass sich im akademischen Publizieren ein Transformationsprozess vollzieht, der zugleich "disruptiven" Charakter hat, machen weitere Entwicklungen deutlich, auf die auch die Appell-Unterzeichner hinweisen: so etwa die Forderung von Bibliotheksverbänden, E-Books lizenzfrei zu erwerben, um sie anschließend uneingeschränkt und kostenlos verleihen zu können. Flankiert wird diese Haltung von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von vergangenen November, in dem dieser entschieden hatte, dass E-Books und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken unter bestimmten Bedingungen gleich zu behandeln seien.
Der Appell fordert die Bundesregierung und die Länder entschieden dazu auf, die Publikationsfreiheit und das Urheberrecht zu stärken. Würde diese Forderung ignoriert, drohe nicht nur die Erosion einer vielfältig und weltweit vorbildlichen Medienlandschaft, sondern auch Schaden für Demokratie, Wirtschaft und Innovationskraft der Bundesrepublik. "Die Bildungsrepublik Deutschland wird demontiert. Das können und wollen wir nicht hinnehmen", heißt es gegen Ende des Appells. Ob die politisch Verantwortlichen ihre Pläne überdenken und korrigieren werden, ist ungewiss – aber zu überhören sind die Warnsignale aus dem Herzen der Wissenschaft nicht.
Ulrich Döring, Leuphana Universität Lüneburg:
"Mit jeder Zwangskollektivierung ist es folgendermaßen bestellt: Sie beginnt stets mit dem Versprechen verbesserter Teilhabe für viele, untergräbt im Laufe der Zeit die Eigeninitiative der Produzenten und endet in der staatlichen Verwaltung des Mangels für alle."
Norbert Frei, Friedrich-Schiller-Universität Jena:
"Wie in einem Obrigkeitsstaat soll 'Open Access' jetzt flächendeckend verordnet werden. Doch was für die Naturwissenschaften praktikabel sein mag, schadet den Geisteswissenschaften massiv."
Manuel René Theisen, Ludwig-Maximilians-Universität München:
"Die Gesetzesinitiative ist für ein Bildungsland wie Deutschland mehr als beschämend, seiner nicht würdig, aber was mich am meisten stört: Es handelt sich dabei um eine (falls das Gesetz so verabschiedet wird) legalisierte Sozialisierung geistigen Eigentums."
Bernd Blessin, Fachbuchautor:
"Wissenschaftliches Arbeiten findet auch außerhalb von Bildungs- und Forschungseinrichtungen statt. Die getätigten Aufwendungen für Ausstattung, Material, Zeit etc. lassen sich nur zu einem geringen Teil durch Honorare decken. Eine – insbesondere finanzielle – Einschränkung der Urheberrechte ist inakzeptabel."
Wie kam bei dem Appell die Koalition von Verlegern und namhaften Wissenschaftlern zusammen?
Schon seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Paragraf 52 b Urheberrechtsgesetz werden viele Kollegen immer wieder von ihren Autoren angesprochen, wie es zu so einer unverständlichen Entscheidung kommen konnte. Und das Ergebnis ist dann meist, dass die Autoren sagen, wir müssten das stärker bekannt machen, das müsste doch gesellschaftlich diskutiert werden, nicht nur in Lobbygesprächen. Es ist zwar richtig, dass wir uns auf die Sacharbeit in Berlin und Brüssel konzentriert haben, aber die Debatte in den Medien und der interessierten Öffentlichkeit ist ebenso wichtig. Außer einigen wenigen Redaktionen und Akteuren wie Roland Reuß oder Uwe Jochum gab es da bislang nur wenige Impulse.
Erwarten Sie, dass der Appell die politisch Verantwortlichen umdenken lässt?
Nun, es ist schon meine Vorstellung von demokratischer Willensbildung, dass sich Politiker mit Argumenten und Stimmungen auseinandersetzen. Bei diesem Gesetzgebungsprozess sind wir aber damit konfrontiert, dass unsere Argumente systematisch negiert werden oder einfach nicht angehört werden. Das heißt in der Konsequenz, dass sowohl das Wissenschaftsministerium als auch die Wissenschaftsorganisationen oder der Bibliotheksverband sehr genau wissen, dass wir triftige Argumente haben. Durch Sturstellen wollen die Verantwortlichen die Sache trotzdem durchziehen. Wir müssen uns also darum bemühen, die anderen Mitglieder der Bundesregierung und die Öffentlichkeit auf diesen absurden Vorgang hinzuweisen – und auch klar zu machen, dass es ein völlig falscher Eindruck ist, dass die Wissenschaft hier geschlossen einer Meinung ist.
Appell und Hintergründe
Die Unterschriftenliste sowie weiterführende Informationen zu den Kritikpunkten und Forderungen sind abrufbar unter www.publikationsfreiheit.de.
es geht nicht darum, dass sich die Verlage der Digitalisieren widersetzen sollen. Sie blenden nur die aktuellen Entwicklungen aus, wenn Sie Digitalisierung untersagen möchten. Der Scan ist heutzutage das, was bis vor ein Jahren die Fotokopie war. Und die können Sie nur verhindern, wenn Sie Smartphones wieder abschaffen.
Lieber Herr Ulmer,
mir geht es keineswegs um Vorverurteilung. Ich versuche Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen und Dinge nicht zu vermischen. Sie suggerieren, dass der Referentenentwurf sich mit Open Access beschäftigt. Dem ist nicht so. Das Thema Open Access ist Bestandteil der Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das hat nichts mit dem aktuellen Referentenentwurf zu tun. Für §52b UrhG wird im Referentenentwurf eine vernünftige Ersatzlösung gefunden. Der BGH hat nun einmal festgestellt, dass Ausdruck und Download zulässig sind, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Davon, dass keine Blockadehaltung einzelner Verlage gegenüber der Onleihe stattfindet haben Sie mich nicht überzeugen können. Wie würden Sie denn den Umstand nennen, dass einzelne Verlage E-Books zur Ausleihe in Bibliotheken nicht anbieten möchten, obwohl es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Und was macht es für einen Unterschied für die Rechtsinhaber, ob die KMK oder die Bibliotheken selbst die Ausleihe finanzieren - auch da können Sie mich nicht überzeugen. I am not convinced at all from your so called "arguments". Und was den Bestandsaufbau angeht - Sie bringen es (vielleicht unfreiwillig) auf den Punkt: Ein Bestandsaufbau ist über die divibib aus zwei Gründen nicht möglich: 1. Es werden nicht ALLE Titel angeboten. 2 Die Bibliothek kann die Titel nicht selbst archivieren. Das wird sich ja hoffentlich durch die Umsetzung der Verleihrichtlinie ändern. Eins noch zum Schluss: Können Sie mir bitte noch den Autoreifenvergleich erklären? Man soll ja bekanntlich Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, aber Autoreifen mit Lehrbüchern? Da tun Sie Ihren Autoren wirklich Unrecht...
bitte entschuldigen Sie, dass ich mich offenbar nicht deutlich genug ausgedrückt habe. Ich sprach nicht von Lehrbüchern, welche einen niedrigen einstelligen prozentualen Anteil an den gesamten Erwerbungsausgaben von Universitätsbibliotheken haben, sondern von Zeitschriften, wohin etwa die Hälfte der Erwerbungsausgaben fließt. Lehrbücher in allen Ehren - sie mögen für einzelne Verlage von großer Bedeutung sein, für Bibliotheken spielt die Musik anderswo.
das lässt nun wirklich an Deutlichkeit keine Wünsche mehr offen:
Lehrbücher sind Ihnen egal.
Es geht im Kern um eine Senkung der Ausgaben.
Danke für die Offenheit. Aber genau das ist ja der Kern des Appells: beim Bemühen darum, für die Wissenschaft den Zugang zu teuren Artikeln zu erleichtern, kommt das Lehrbuch und die Bildung einfach unter die Räder. Ganz nach dem fatalen Satz von Frau Minister Wanka: "Lehrbücher hab ich noch nie gehört, was soll das sein?"
Ich respektiere Ihre Interessen und ich kann Ihre Motivation auch zu guten Teilen nachvollziehen. Aber ich weigere mich eine gravierende Beschädigung unseres Bildungssystems als Kollateralschaden ihrer Digitalisierungswünsche hinzunehmen. Zum einen stimmt die Gewichtung von Wissenschaft und Lehre überhaupt nicht mehr. Und zum anderen ist ein Rechtssystem, bei dem Grundrechte einer Gruppe verletzt werden, weil sie scheinbar in der Minderheit sind, kein Rechtssystem mehr.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
wir reden offenbar immer noch aneineinander vorbei - möglicherweise dem Umstand geschuldet, dass -wie im allerersten Kommentar als erste Aussage beklagt- der Artikel wieder einmal versucht, verschiedene Fragen unzulässig zu vermengen.
ich spreche nicht von Digitalisierung. Die Zeitschriften, von denen ich spreche, kommen schon digital ins Haus. Ich spreche vom Umstieg auf Open Access und bin auch gerne bereit dazu, mich hierbei auf Zeitschriften zu konzentrieren.
Sollte es in diesem Aufruf nicht um Zeitschriften(artikel) gehen, dann ziehe ich alles zurück und überlasse das Feld denjenigen, für die das Thema eine entsprechende Relevanz hat. In Jülich, wo wir weniger als 1% des Erwerbungsetats für Lehrbücher ausgeben, ist das schlichtweg nicht der Fall. Noch weniger geben wir für AV-Medien aus (von Inkunabeln ganz zu schweigen), ich sage aber damit nicht, dass mir diese "egal" wären. Ich überlasse nur, wie gesagt, die Diskussion darüber denjenigen, die damit tatsächlich zu tun haben.
Falls es hier nicht um wissenschaftliche Zeitschriften gehen sollte, dann bitte ich nur um Aufklärung darüber, warum gesagt wird "Unser vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot an Literatur – von Fachbüchern und -zeitschriften über Wissenschaftsliteratur bis hin zu Schul- und Lehrbüchern und Medien – kann so nicht länger bereitgestellt werden." Was meinen Sie mit "Fachzeitschriften und Wissenschaftsliteratur"? Und worauf bezieht sich der Erstunterzeichner Prof. Frei mit "Wie in einem Obrigkeitsstaat soll 'Open Access' jetzt flächendeckend verordnet werden. Doch was für die Naturwissenschaften praktikabel sein mag, schadet den Geisteswissenschaften massiv."?
Mit herzlichem Gruß
Bernhard Mittermaier
mehr möchte ich gar nicht sagen:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0217.html.de
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
Sie treffen wieder einen für uns zentralen Punkt: der Referentenentwurf differenziert an keiner Stelle zwischen Wissenschaftlicher Zeitschrift und Lehrbuch. Sie tun das. Und Sie finden, dass ich bzw. der Appell sagen soll, ob wir das eine oder das andere meinen. Aber wenn das Gesetz keinerlei Differenzierung vornimmt, dann erleidet eben doch das Lehrbuch ein Kollateralschaden der Digitalisierung der Wissenschaft. Wir saßen 2011 anlässlich der KII in Gravenbruch zusammen und ich habe einen Appell vorgetragen, das Lehrbuch wegen seiner prekären Situation zu separieren. Das wurde geflissentlich ignoriert. Ich habe das beim Bibliotheksverband vorgetragen, ich habe das in der Nationalbibliothek vorgetragen, ich habe das bei Frau Wanka vorgetragen (daher die peinliche Reaktion, was denn ein Lehrbuch überhaupt sein soll). Wenn man das mehrfach sagt, im Gesetzesentwurf findet sich dann eine vollkommen richtige Begründung für die Bereichsausnahme Schulbuch, die 1:1 fürs Lehrbuch gültig wäre, aber der Begriff Lehrbuch taucht nicht auf, dann ist das kein Versehen oder keine Frage der mangelnden Information, sondern in meinen Augen ein bewusster Versuch Lehrbücher für umme zu bekommen, vulgo: zu enteignen. Wenn das Gesetz keine Trennung zwischen wissenschaftlichen Zeitschriften und Lehrbüchern macht, dann können wir den auch nicht machen.
Soviel also zu "unzulässigen Vermengung".
Sollte das alles ein Missverständnis sein, dann freue ich mich auf die PM von Herrn Kuhlen, in der er für die Bereichsausnahme Lehrbuch eintritt!
à propos onleihe...
http://www.bibliotheken-nrw.de/fileadmin/Dateien/Daten/Aktuelles/vbnw-Interview_mit_Dr._Meyer_Divibib_GmbH.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
dann bemühen wir uns doch weiter um Aufklärung von Missverständnissen oder Fehlannahmen:
Im Appell steht doch gar nichts von OA-Regelungen des Referentenentwurfs? Der relevante Satz lautet:
"Wenn ... Wissenschaftlern aufgezwungen wird, wie und wo sie ihre Erkenntnisse künftig veröffentlichen müssen, wie von der Bundesministerin für Bildung und Forschung postuliert, bedeutet das den unmittelbaren Verlust eines ihrer Grundrechte." Das lässt doch an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig?
Dass Sie den Spruch des BGH zu 52b erfreulich finden, das ist ja klar. Aber wieso muss ein Gesetzesentwurf den BGH-Spruch zu 52b exakt übernehmen, den zu 52a dagegen nicht? Weil Ihnen er eine passt, der andere nicht?
Ob Verlage einen sachlichen Grund haben, Bücher nicht zur E-Book Ausleihe bereit zu stellen, das können Sie doch überhaupt nicht beurteilen? Das ist doch eine Frage der Vertragsgestaltung von Autor und Verlag (und oft Agentur).
Ich kann heute etwas über 60% meiner Bücher digital anbieten. Ich könnte Ihnen die Gründe lange aufzählen, aber wieso nehmen Sie nicht einfach an, dass es gute Gründe gibt? Ich behaupte, Sie sind dankbar für jedes nicht verfügbare Buch, weil Sie nur so den Mythos der "Blockadehaltung" aufrechterhalten können, den Sie für Ihre Story "warum wir eine andere Lösung für die Onleihe brauchen" benötigen. In dem rein zufällig gerade publizierte Interview mit Herrn Meyer von der Divibib wird auch genau beschrieben, wie in den Verhandlungen mit zwei Verlagsgruppen Fortschritte erzielt wurden. Das klingt ja nicht gerade nach einer Blockadepolitik.
Zum Thema "kostenlos": es ist doch absurd, dass es ein flächendeckend eingeführtes System der E-Book Ausleihe gibt, das extrem simpel funktioniert, das nahezu alle relevanten Titel enthält, das von Nutzern erfolgreich angenommen wird und das für die Bibliotheken minimalen Betreuungsaufwand bedeutet. Was könnte der Grund sein, dass dieses System vom dbv demontiert werden soll und ausgetauscht gegen ein anderes System? Der einzige Unterschied ist doch, dass das andere System zwar weniger gut, dafür billiger ist, oder?
Ja, den Autoreifen erkläre ich gerne. Wenn man einem Autoreifenhersteller sagt, er könne ja seine Reifen an Jedermann verkaufen, nur die Autobesitzer bekommen sie per Gesetz umsonst, dann ist das exakt die Aussage für die Lehrbuchverlage und -autoren: Ihr könnt die Lehrbücher an alle verkaufen, nur Studenten und Dozenten bekommen sie über eine Schranke.
Herrn Kuhlens PM überzeugt mich übrigens nicht. Seine wesentlichen Punkte stimmen nicht.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
Sie bemühen sich zwar, aber Sie überzeugen nicht.
Zum einen vermischen Sie weiterhin Inhalte des RefE und der. OA Strategie des BMBF.
Zum anderen erweisen Sie mir zu viel der Ehre. Nicht ich bin für den RefE verantwortlich (schön wäre es...), sondern das BMJV. Bisher habe ich keinen Einfluss auf die Formulierung der §§60a - 60h gehabt, aber wer weiß, was die Zukunft bringt. Und Sie verschweigen stets den Unstand, dass der BGH in seiner §52a UrhG Entscheidung einen Praxistest für die Einzelerfassung angeordnet hat. Dieser ist in Osnabrück bekannter Weise durchgefallen.
Natürlich stecken wirtschaftliche Interessen hinter der Verweigerung, alle VERFÜGBAREN E-Books der Onleihe zur Verfügung zu stellen. Es geht gerade nicht darum Autoren zu zwingen, einer digitalen Fassung ihres Werks zuzustimmen. Allerdings bedenken Sie bitte, dass Smartphones heutzutage Standard bei Studierenden sind. Ich bin mir sicher, ein Smartphone Verbot würde
Ihnen gefallen, aber das ist leider nicht Gegenstand des Urhberrechts...
Das Interview mit Herrn Meyer ist nicht zufällig jetzt erschienen. Das war beabsichtigt und hat sich vom Zeitpunkt ergeben. Und ich denke, die "Story" von der Blockadehaltung ist mit dem Interview belegt.
Wer behauptet denn, dass die divibib abgeschafft werden soll? Im Bereich der Wissenschaftlichen Bibliotheken bedienen wir uns auch der Dienste von Aggregatoren. Und ob alle verfügbaren E-Books demnächst über die divibib oder für jede Bibliothek direkt verfügbar sind, macht doch keinen Unterschied.
Und die Autoreifen werden immer platter. Lehrbücher und Autoreifen müssen erst einmal produziert werden. Die Reifen kauft der Staat bei den Herstellern auf (oder enteignet er die Hersteller?) und verschenkt sie dann also an die Autofahrer. Der Herstelker erhält dann aber doch den Verkaufpreis vom Staat. Und wer dann Reifen für seine Autos hat, braucht natürlich keine weiteren Reifen mehr. Ich kenne zwar noch den Schweinezyklus aus volkswirtschaftlichen Vorlesungen, aber der Autoreifenzyklus beruht auf einer mir noch nicht bekannten Theorie.
Nun noch eine Gemeinsamkeit zwischen den Autoreifen und den Lehrbüchern.
Die Bücher werden vom Staat für die Bibliotheken gekauft, die Reifen werden auch gekauft, allerdings für den Endnutzer.
Nun zu den Unterschieden: Bücher lassen sich digitalisieren, Reifen nicht. Sie können zwar aufgepumpt und repariert werden, wenn sie platt sind, aber dadurch werden sie höchstens mehr dimensional, aber nicht digital.
Und dass Sie von der PM des Aktionsbündnis nicht überzeugt sind, ist auch nicht verwunderlich. Es war aber auch gar nicht intendiert, Sie mit der PM zu überzeugen. Außer davon, Ihren Appell zurück zu nehmen und sich wieder der sachlichen Diskussion zu stellen.
Auch von mir herzliche Grüße zurück!
Wir sind uns ja bisher leider nur einmal persönlich begegnet.
Und auch dafür, dass Sie an diesen Termin keine gute Erinnerung haben, bin nicht ich verantwortlich...
Ihr
Oliver Hinte
die Antworten auf die Punkte stehen alle schon oben in den früheren Posts.
Außer zum Autoreifen. Beim Bezahlen kommt es ja auch auf den Preis an. Sie geben dem Reifenhersteller ein paar Cent pro Reifen, den Sie an die Autofahrer verteilen und wundern sich dann, dass er sich beschwert. Im positiven Fall würde man sagen, Sie haben den betriebswirtschaftlichen Zusammenhang eben nicht verstanden. Im negativen würde es heißen, es ist Ihnen einfach egal.
Aber die Bemerkung über aufgeblasene Reifen war natürlich auch hübsch.